Zuschuss

Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwV Förderung Handarbeitsweinbau)

Wenn Sie einen Terrassenweinberg oder einen sehr steilen Weinberg in Baden-Württemberg umweltschonend bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den umweltschonenden Weinbau in Baden-Württemberg. Sie richtet sich an die Pflege von Terrassenweinbergen und sehr steilen Weinbergen. Gefördert werden Kosten, die entstehen, wenn die Bewirtschaftung besonders schonend und mit viel Handarbeit erfolgt. Dabei sollen maschinelle Arbeiten mit Schleppern oder schweren selbstfahrenden Maschinen vermieden werden.

Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro je Hektar und Jahr. Die Maßnahme muss mindestens 5 Jahre lang durchgeführt werden. Die Bewirtschaftung muss außerdem zu den Umweltvorschriften der Europäischen Union und den nationalen Regeln passen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen in Baden-Württemberg. Besonders geeignet ist sie für Betriebe, die im Weinbau umweltschonend arbeiten und auf schwere Maschinen verzichten möchten. Sie kommt nur für bestimmte landwirtschaftliche Unternehmen in Frage.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Bewirtschaftung eines Terrassenweinbergs oder eines Weinbergs mit überwiegender Hangneigung von mindestens 45 Prozent
    • Lage innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg
    • Durchführung der Maßnahmen mindestens 5 Jahre lang
    • Einhaltung der Umweltvorschriften der Europäischen Union und der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften
    • Tätigkeit als kleines oder mittleres Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beträgt
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben
    • Flächen, für die gleichzeitig eine Förderung im Rahmen der Teilmaßnahme „C2 Weinbausteillagen“ des Förderprogrammes nach der VwV FAKT beantragt oder erhalten wird
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau
    • Umweltschonende Bewirtschaftung von Terrassenweinbergen und sehr steilen Weinbergen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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