Existenzgründungs-Förderungen in Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg ein Unternehmen gründet, muss den Weg nicht alleine gehen: Land, Bund und Förderbanken unterstützen Gründerinnen und Gründer mit einer Vielzahl an finanziellen Hilfen. Ob Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen (Kredit mit niedrigem Zinssatz), Beteiligung (Kapitalgeber steigt ins Unternehmen ein), Garantie oder Bürgschaft (Absicherung von Krediten) – für jeden Bedarf gibt es das passende Förderinstrument. Informieren Sie sich hier, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt, und legen Sie den Grundstein für Ihren erfolgreichen Unternehmensstart.

Beteiligungen

Bei einer Beteiligung steigt ein Investor direkt in Ihr Unternehmen ein und stellt Ihnen Eigenkapital zur Verfügung – ohne dass Sie einen Kredit zurückzahlen müssen. In Baden-Württemberg gibt es speziell für Gründerinnen und Gründer öffentliche Beteiligungsgesellschaften, die gezielt in junge Unternehmen investieren und oft auch mit Erfahrung und Netzwerken unterstützen. Das macht Beteiligungen besonders interessant, wenn Sie größere Investitionen planen und gleichzeitig von einem starken Partner an Ihrer Seite profitieren möchten.

Bürgschaften

Eine Bürgschaft hilft Ihnen, einen Bankkredit zu bekommen, wenn Sie nicht genügend eigene Sicherheiten – wie Immobilien oder Ersparnisse – vorweisen können. Dabei übernimmt eine öffentliche Bürgschaftsbank einen Teil des Risikos gegenüber Ihrer Bank, falls Sie den Kredit einmal nicht zurückzahlen können. So öffnen Bürgschaften oft die Tür zur Finanzierung, die Ihnen sonst verschlossen geblieben wäre.

Darlehen/Kredit

Öffentliche Förderdarlehen unterscheiden sich von gewöhnlichen Bankkrediten vor allem durch niedrigere Zinssätze, längere Laufzeiten und oft tilgungsfreie Anlaufjahre – das heißt, Sie müssen in der Anfangsphase noch keine Rückzahlungen leisten. In Baden-Württemberg vergeben die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) sowie die bundesweite KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) solche zinsgünstigen Darlehen gezielt an Gründerinnen und Gründer. So können Sie Investitionen, Betriebsmittel oder erste Personalkosten solide finanzieren, ohne Ihr Startkapital sofort zu belasten.

Garantien

Eine Garantie funktioniert ähnlich wie eine Bürgschaft, wird jedoch nicht von einer Bürgschaftsbank, sondern direkt vom Land Baden-Württemberg oder einer staatlichen Förderinstitution übernommen – und ist in der Regel rechtlich bindender und umfassender abgesichert. Während eine Bürgschaft meist nachrangig greift – also erst dann, wenn die Bank alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat – tritt eine Garantie oft schon früher ein und gibt Ihrer Bank damit eine stärkere Sicherheit. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Eine Garantie kann helfen, auch größere oder komplexere Finanzierungsvorhaben auf den Weg zu bringen, bei denen eine einfache Bürgschaft nicht ausreicht.

Zuschüsse

Wer in Baden-Württemberg den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von Zuschüssen profitieren – also finanzieller Unterstützung, die weder zurückgezahlt werden muss noch Unternehmensanteile kostet. Das Land Baden-Württemberg, aber auch Bund und EU, bieten Gründerinnen und Gründern Zuschüsse etwa für Beratungsleistungen, erste Investitionen oder innovative und technologieorientierte Geschäftsideen an. Da die verfügbaren Programme regelmäßig wechseln und an konkrete Voraussetzungen geknüpft sind, sollten Gründerinnen und Gründer in Baden-Württemberg frühzeitig prüfen, welche Zuschüsse zum Zeitpunkt ihrer Gründung verfügbar und auf ihre Situation zugeschnitten sind.

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