Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen in Baden-Württemberg unterstützen, indem Bürgschaften für Kredite übernommen werden, die von Banken und Sparkassen vergeben werden. Dies hilft Unternehmen, die Investitionen für Wachstum, Modernisierung oder Existenzgründungen benötigen. Die Bürgschaften können zwischen 2,0 Millionen und 15 Millionen Euro betragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg, die Investitionen planen oder Betriebsmittel benötigen. Sie richtet sich insbesondere an Unternehmen, die in Gründung, Erweiterung, Innovation oder Digitalisierung investieren möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von Bürgschaften für Kredite, die über die Hausbank beantragt werden. Unternehmen müssen einen Bürgschaftsantrag bei ihrer Bank stellen, die sie auch über das Programm berät. Es gibt verschiedene Bürgschaftsarten, darunter die Kombi-Bürgschaft 50 und die InvestEU-Bürgschaft.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Es sind keine spezifischen Fristen für die Antragsstellung im Text angegeben. Unternehmen sollten jedoch die Fristen ihrer Hausbank beachten, wenn sie den Bürgschaftsantrag stellen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Ausschlusskriterium für die Förderung ist, dass Kredite an Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich nicht verbürgt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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