Förderungen in Schleswig-Holstein
Vom Windpark in Nordfriesland über das Start-up in Kiel bis zum Küstenschutz an der Ostsee: Schleswig-Holstein fördert das Leben zwischen Nord- und Ostsee – mit einem klaren Schwerpunkt auf Energiewende und Klimaschutz. Getragen wird das vor allem von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und den Landesministerien.
Kurz gesagt: Wer in Schleswig-Holstein etwas vorhat, findet dafür ein breites Förderangebot. Ein großer Teil läuft über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Förderbank des Landes und über das Landesprogramm Wirtschaft, ergänzt um die Fachministerien, die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG). Vergeben werden vor allem Zuschüsse, dazu Bürgschaften, Förderdarlehen und Beteiligungen.
Schleswig-Holstein setzt eigene Schwerpunkte: die Energiewende als Windland mit Wasserstoff und Bürgerenergie, den Küsten- und Naturschutz im Land zwischen den Meeren, die maritime Wirtschaft und Häfen sowie ein starkes Feld in Soziales, Familie und Ehrenamt. Viele Programme sind mit EU-Mitteln kofinanziert. Wie überall gilt: den Antrag am besten vor Vorhabensbeginn stellen.
01 - Förderbereiche
Wofür es in Schleswig-Holstein Förderung gibt
Die Programme in Schleswig-Holstein decken das ganze Land ab – hier die wichtigsten Felder, jeweils mit typischen Programmen:
Gründungsstipendium SH, IB.SH-Kredite, Innovationsfonds, Landesprogramm Wirtschaft
Ehrenamt, Migrationsberatung, Pflege, Barrierefreiheit, medizinische Hilfe in Notlagen
Wasserstoff, Wärmenetze, Bürgerenergiefonds, Küstenschutz, Natura 2000
Soziale Wohnraumförderung, „Neue Perspektive Wohnen", Städtebau, Baulandfonds
Duale Ausbildung, überbetriebliche Berufsbildung, anwendungsorientierte Forschung
„Ab aufs Rad", kommunaler Straßenbau, Deutschlandticket, Ladeinfrastruktur, Breitband
Landesprogramm Schutzengel, Kita-Ausbau, FSJ, Jugendhilfe & Jugendaustausch
Integrierte ländliche Entwicklung (ILE), LEADER/AktivRegionen, Fischerei & Häfen
Kulturdenkmale, Archive & Bibliotheken, MOIN Filmförderung, kulturelle Vielfalt
02 - Wer fördert in Schleswig-Holstein?
Die wichtigsten Förderstellen des Landes
Anders als bei reinen Bundesprogrammen laufen die meisten Förderungen in Schleswig-Holstein über landeseigene Stellen. Diese sollten Sie kennen:
IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein 6
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein setzt einen Großteil der Wirtschafts-, Wohn- und Infrastrukturförderung um – etwa den IB.SH Mittelstandskredit, den Mikrokredit, den Innovationsfonds und die soziale Wohnraumförderung. Kredite laufen häufig über die Hausbank.
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein 5
Übernimmt Ausfallbürgschaften, wenn Sicherheiten fehlen – mit gestaffelten Angeboten wie GründungsExpress-, Express-, Klassik- und Premium-Bürgschaft, ergänzt um Landesbürgschaften.
MBG Schleswig-Holstein 1
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft stellt über den Mittelstandsfonds (MSH) und InnoGrowth SH Beteiligungskapital für Mittelstand und Wachstum bereit.
EKSH 1
Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein fördert Projekte der Energiewende, des Klimaschutzes und des Wissenstransfers – passend zum Windland Nr. 1.
Landesministerien 42
Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Soziales, Jugend, Familie und Integration, Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie Landwirtschaft und ländliche Räume legen eigene Richtlinien auf.
03 - Förderarten im Überblick
Zuschuss, Bürgschaft, Darlehen & Beteiligung
In Schleswig-Holstein kommen alle wichtigen Förderinstrumente zum Einsatz. Welches passt, hängt von Vorhaben, Rückzahlung und Sicherheiten ab:
Zuschuss 87
Der nicht rückzahlbare Zuschuss ist die mit Abstand häufigste Förderart – für Investitionen, Projekte, Energiewende, Soziales, Kultur und kommunale Vorhaben. Er ist an Bedingungen und einen Verwendungsnachweis geknüpft.
Bürgschaft & Garantie 8
Ein prägendes Instrument im Land: Die Bürgschaftsbank sichert Kredite ab, wenn Sicherheiten fehlen – mit GründungsExpress-, Express-, Klassik- und Premium-Bürgschaft, ergänzt um Landesbürgschaften und ein Bürgschaftsprogramm Wärmenetze.
Förderdarlehen 9
Zinsgünstige Kredite der IB.SH – etwa der Mittelstandskredit für Existenzgründer und kleine Unternehmen, das Betriebsmitteldarlehen und der Mikrokredit. Sie werden meist über die Hausbank beantragt.
Beteiligung 4
Über die MBG Schleswig-Holstein fließt mit dem Mittelstandsfonds (MSH) und InnoGrowth SH Beteiligungskapital in Mittelstand und Wachstum – auch im Kombi-Programm mit einer Bürgschaft.
04 - Tipps für Ihren Antrag
So holen Sie das Beste aus der SH-Förderung heraus
Sechs praxisnahe Hinweise, die speziell für die Förderlandschaft in Schleswig-Holstein gelten:
Erster Weg: die IB.SH
Für Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur bündelt die IB.SH viele Programme – vom Mittelstandskredit bis zur Wohnraumförderung. Förderdarlehen beantragen Sie meist über Ihre Hausbank, also sprechen Sie das Programm dort früh an.
Antrag vor Vorhabensbeginn
In Schleswig-Holstein gilt wie überall: Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor der Bewilligung kosten die Förderung. Planung und Beratung zählen in der Regel noch nicht als Beginn.
Energiewende & Wasserstoff nutzen
Als Windland fördert Schleswig-Holstein die Energiewende breit: Wasserstoffwirtschaft, nachhaltige Wärmenetze, Landstrom in Häfen, Ladeinfrastruktur und der Bürgerenergiefonds – ergänzt um die Projekte der EKSH.
Fehlende Sicherheiten? Bürgschaftsbank SH
Wenn der Hausbank die Sicherheiten fehlen, helfen GründungsExpress-, Express-, Klassik- und Premium-Bürgschaft – auch in Kombination mit einer Beteiligung der MBG.
Landesprogramm Wirtschaft im Blick
Viele EFRE-Bausteine laufen unter dem Dach des „Landesprogramms Wirtschaft" – von Innovation und Energieeffizienz über nachhaltige Stadtentwicklung bis zu Häfen und Gewerbegebieten.
Küste & ländliche Räume
Für Küstenschutz, Fischerei und Häfen sowie für Dorf- und Regionalprojekte lohnt der Blick auf Küstenschutzprogramme, die integrierte ländliche Entwicklung und die AktivRegionen (LEADER).
05 - Aus der Datenbank
Beispiel-Förderungen aus Schleswig-Holstein
14 Programme, die zeigen, wie unterschiedlich Schleswig-Holstein fördert:
NEST Filmentwicklungsförderung
Förderart: Zuschuss, Coaching
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen oder Teams, die ein Filmprojekt entwickeln oder ein Drehbuch weiter ausarbeiten möchten. Besonders passend ist sie für Vorhaben im Bereich Kinofilm und Filmproduktion. Sie kann auch hilfreich sein, wenn neben Geld auch fachliche Begleitung wichtig ist.
Weitere Informationen ansehenBürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)
Förderart: Bürgschaft
Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.
Weitere Informationen ansehenWohnprojekte Gründungsfonds
Förderart: Zuschuss
Wenn Sie zusammen mit anderen Personen eine Wohnungsgenossenschaft gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Weitere Informationen ansehenFörderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)
Förderart: Zuschuss
Wenn Sie Angebote der Aidshilfe und Aidsberatungsstellen umsetzen oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen ansehenIB.SH Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen
Förderart: Darlehen
Die Förderung ist sinnvoll für kommunalnahe Unternehmen, die in Infrastruktur investieren möchten. Sie passt besonders dann, wenn ein Vorhaben in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
Weitere Informationen ansehenSoforthilfen Flutkatastrophe Ostsee
Förderart: Zuschuss
Wenn Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband Schäden an Ihrer Infrastruktur – zum Beispiel Häfen, Strände oder Promenaden – reparieren, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Weitere Informationen ansehenFörderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
Förderart: Zuschuss
Wenn Sie Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen oder Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen ansehenFörderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität
Förderprogramm
Wenn Sie in Schleswig-Holstein unternehmerisch oder wissenschaftlich im Fischereisektor tätig sind und innovative Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen ansehenLandesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus
Förderart: Zuschuss
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Weitere Informationen ansehenLandesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie)
Förderart: Zuschuss
Wenn Sie als Unternehmen innovative und umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Weitere Informationen ansehenSonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere
Förderart: Zuschuss
Wenn Sie als Kommune oder Investorin oder Investor gemischte und attraktive Wohnquartiere für viele Bedarfsgruppen planen und gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Weitere Informationen ansehenSoziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen ansehenSoziale Wohnraumförderung – Eigentumsmaßnahmen
Förderart: Darlehen
Wenn Sie als Privatperson eine Wohneigentum erwerben oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Weitere Informationen ansehenAusgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere
Förderart: Zuschuss
Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.
Weitere Informationen ansehenAlle Förderungen aus dem Bereich "Förderungen in Schleswig-Holstein" aufrufen
Förderung in Schleswig-Holstein – FAQ
Welche Förderungen gibt es in Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein fördert Wirtschaft, Gründung und Innovation, Arbeit, Soziales und Gesundheit, Energie, Klima und Umwelt, Bau und Wohnen, Bildung und Forschung, Mobilität und Digitalisierung, Kinder, Jugend und Familie, Landwirtschaft, ländliche Räume und Küste sowie Kultur und Film. Vergeben werden vor allem Zuschüsse, dazu Bürgschaften, Förderdarlehen der IB.SH und Beteiligungen.
Was ist die IB.SH und was fördert sie?
Die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) ist die Förderbank des Landes. Sie setzt einen Großteil der Wirtschafts-, Wohn- und Infrastrukturförderung um – etwa den Mittelstandskredit, den Mikrokredit, den Innovationsfonds und die soziale Wohnraumförderung. Förderdarlehen werden in der Regel über die Hausbank beantragt.
Welche Förderarten gibt es in Schleswig-Holstein?
Vier Instrumente prägen die Förderung: der Zuschuss (nicht rückzahlbar, am häufigsten), die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (ein besonders breit aufgestelltes Instrument), das Förderdarlehen der IB.SH (zinsgünstig) sowie die Beteiligung über die MBG mit dem Mittelstandsfonds und InnoGrowth SH.
Wer fördert Gründung und Unternehmen in Schleswig-Holstein?
Für Gründung und Wachstum gibt es das Gründungsstipendium SH, die Meistergründungsprämie, die IB.SH-Kredite und den Innovationsfonds, das Landesprogramm Wirtschaft sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und Beteiligungen der MBG.
Fördert Schleswig-Holstein die Energiewende und Wasserstoff?
Ja, besonders stark. Als Windland fördert das Land den Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft, nachhaltige Wärmeversorgungssysteme und Wärmenetze, Landstromanlagen in Häfen, die Ladeinfrastruktur und die Bürgerenergie über den Bürgerenergiefonds – begleitet von der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz (EKSH).
Gibt es Förderung für Küstenschutz und Meere?
Ja. Gefördert werden Küstenschutzmaßnahmen, wasserwirtschaftliche Vorhaben, der Erhalt von Natura-2000-Gebieten und Naturparks sowie die Fischerei und die Infrastruktur der Fischerei- und Sportboothäfen – wichtig für das Land zwischen Nord- und Ostsee.
Gibt es Förderung für Soziales, Familie und Ehrenamt?
Ja, und zwar breit. Dazu zählen das Landesprogramm Schutzengel (Frühe Hilfen), der Ausbau von Kita-Plätzen, das Freiwillige Soziale Jahr, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, die Migrationsberatung, die pflegerische Versorgung und der Fonds für Barrierefreiheit.
Gibt es Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein?
Ja. Die soziale Wohnraumförderung unterstützt Mietwohnungen und selbst genutztes Wohneigentum, dazu kommen das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen", die Städtebauförderung sowie Instrumente zur Baulandentwicklung wie der Baulandfonds und der Wohnprojekte-Gründungsfonds.
Wie beantrage ich eine Förderung in Schleswig-Holstein?
Klären Sie zuerst Vorhaben und passendes Programm, prüfen Sie Voraussetzungen und Fristen und stellen Sie den Antrag vor Vorhabensbeginn. Förderdarlehen der IB.SH laufen über die Hausbank; bei Zuschüssen ist häufig das zuständige Ministerium oder die IB.SH Ansprechpartner. Für Bürgschaften ist die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein zuständig, für ländliche Vorhaben die AktivRegionen und das Landesamt.
Wo finde ich alle aktuellen Förderprogramme für Schleswig-Holstein?
Im Förderkalender: Filtern Sie die Datenbank nach der Region Schleswig-Holstein und zusätzlich nach Bereich (etwa Gründung, Energie, ländlicher Raum oder Wohnen) und Zielgruppe. So sehen Sie die aktuellen Programme samt Konditionen, Fristen und Antragsweg auf einen Blick.
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