Existenzgründungs-Förderungen in Nordrhein-Westfalen

Beteiligungen – Eigenkapital für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen

Als bevölkerungsreichstes Bundesland bietet Nordrhein-Westfalen Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein besonders breites Netzwerk an Beteiligungsgesellschaften, die Eigenkapital in junge Unternehmen einbringen – ohne Rückzahlungsverpflichtung wie bei einem Kredit. Die NRW.BANK als zentrale Förderinstitution des Landes unterstützt Beteiligungsvorhaben und eröffnet den Zugang zu öffentlichen wie privaten Investoren. Neben dem Kapital profitieren Gründerinnen und Gründer in NRW häufig auch von einem starken industriellen und technologischen Netzwerk, das Beteiligungspartner mit in das Unternehmen einbringen.

Bürgschaften – Kreditabsicherung für Gründerinnen und Gründer in NRW

Die Bürgschaftsbank NRW unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer im bevölkerungsreichsten Bundesland dabei, trotz fehlender Sicherheiten einen Bankkredit zu erhalten. Indem sie einen Teil des Kreditausfallrisikos übernimmt, schafft sie die Grundlage für eine Finanzierung, die sonst möglicherweise nicht zustande gekommen wäre. Gerade im dichten Gründungs- und Unternehmensumfeld Nordrhein-Westfalens ist die Bürgschaft ein bewährtes Instrument, um die Startfinanzierung auch ohne Immobilien oder größere Ersparnisse auf solide Beine zu stellen.

Darlehen – Förderkredite für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in NRW

Die NRW.BANK bietet gemeinsam mit der bundesweiten KfW ein umfassendes Paket an Förderdarlehen für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen – mit niedrigen Zinssätzen, tilgungsfreien Anlaufjahren und langen Laufzeiten. Ob für Investitionen, Betriebsmittel oder erste Personalkosten – die Förderprogramme sind breit einsetzbar und auf unterschiedliche Gründungssituationen zugeschnitten. Die enge Zusammenarbeit zwischen NRW.BANK und den Hausbanken vor Ort erleichtert dabei den unkomplizierten Zugang zu den Fördermitteln.

Garantien – staatliche Absicherung für größere Gründungsvorhaben in NRW

Garantien stehen in Nordrhein-Westfalen für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung, die größere Finanzierungsvorhaben absichern möchten, bei denen eine klassische Bürgschaft nicht ausreicht. Anders als die Bürgschaft, die erst nachrangig einspringt, greift eine Garantie direkt und gibt der Bank eine unmittelbare Sicherheit. Das Land NRW und die NRW.BANK setzen Garantien gezielt dort ein, wo Wachstumspotenzial besteht und eine starke Absicherung die Voraussetzung für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist.

Zuschüsse – direkte Förderung für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen steht Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein vielfältiges Zuschussangebot zur Verfügung – aus Landesmitteln, Bundesprogrammen und EU-Fonds, wobei das erhaltene Geld nicht zurückgezahlt werden muss. Die NRW.BANK und die regionalen Wirtschaftsförderungen beraten zu passenden Programmen, etwa für Beratungsleistungen, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder zielgruppenspezifische Förderungen. Da NRW eines der förderungsaktivsten Bundesländer ist, lohnt es sich besonders, das gesamte Zuschussangebot frühzeitig zu sondieren und verfügbare Mittel optimal zu kombinieren.