Förderung von Inklusionsprojekten und Behindertenförderung
Ob barrierefreier Umbau, Teilhabe am Arbeitsleben oder ein inklusives Sport- oder Kulturprojekt: Für Inklusion und Menschen mit Behinderung gibt es zahlreiche Förderungen. In unserer Datenbank finden Sie aktuell 100 Programme in Deutschland – aus allen 16 Bundesländern sowie von Bund und EU.
Kurz gesagt: Inklusion und Behindertenförderung werden in Deutschland überwiegend per Zuschuss unterstützt, bei baulichen Maßnahmen häufig auch über zinsgünstige Förderkredite. Geld kommt von Bund, Ländern, Kommunen und der EU.
Den größten Bereich bildet das barrierefreie und altersgerechte Wohnen – vom Treppenlift bis zum Aufzug im Mietshaus. Daneben werden Teilhabe am Arbeitsleben, Sport, Kultur, Bildung sowie der Nachteilsausgleich (etwa Gebärdensprach-Dolmetschen oder Blindenhilfe) gefördert. Wichtig: Bauliche Maßnahmen und Projekte müssen in der Regel vor Beginn beantragt werden.
01 — Nach Thema
Themenindex Inklusion & Behinderung
Was Sie vorhaben, entscheidet über das passende Programm. So verteilen sich die Förderungen auf die Themenfelder (Mehrfachzuordnung möglich):
Sozialer Wohnungsbau, Aufzüge, Umbau
Barrierefreier Öffentlicher Nahverkehr und öffentliche Raum, Modernisierung von Restaurants und kulturellen Einrichtungen
Wer bei der Vermittlung von Arbeitstätigkeit an körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen Unterstüzung beantragen, findet einige interessante Angebote.
Bildungsunterstützung junger und älterer Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
Im Zusammenhang mit der eigenständigen oder unterstützten Lebensweise von körperlich und geistig beeinträchtigen Menschen ist die souveräne Mobilität ein wichtiger Grundsatz.
Für die Pflege und die Ermöglichung von selbstbestimmten Lebens für eingeschränkte Menschen stehen verschiedene Programme zur Verfügung.
Inklusive Sportangebote und Vereine, die sich im Bereich der Behindertenförderung betätigen wollen, können Förderungen erhalten.
Kulturprojekte für alle lassen sich unter bestimmten Gesichtspunkten fördern.
02 — Nach Zielgruppe
Wer wird gefördert?
Das Besondere an diesem Bereich: Gefördert werden sowohl Menschen mit Behinderung und ihre Familien direkt als auch die Organisationen, Kommunen und Betriebe, die inklusive Strukturen schaffen.
Vereine, Verbände und Träger 37
Sozialträger, Selbsthilfegruppen und gemeinnützige Organisationen bei Projekten und Teilhabeangeboten.
11.6% der Gesamt-Zielgruppen
Kommunen & öffentliche Hand 96
Barrierefreie Infrastruktur, Sportstätten, inklusive kommunale Angebote
30.1% der Gesamt-Zielgruppen
Privatpersonen & Familien 85
Barrierefreier Umbau der eigenen Wohnung, Nachteilsausgleiche und individuelle Hilfen.
26.7% der Gesamt-Zielgruppen
Unternehmer & Arbeitgeber 65
Betriebe, die ausbilden, einstellen und inklusive Arbeitsplätze schaffen
20.4% der Gesamt-Zielgruppen
Bildungs-Einrichtungen 36
Kitas, Schulen, und Bildungsträger bei integrativer und sonderpädagogischer Förderung
11.3% der Gesamt-Zielgruppen
03 — Nach Region
Förderung in ganz Deutschland und Österreich
Inklusion ist Ländersache – entsprechend finden Sie hier Programme aus allen 16 Bundesländern, dazu bundesweite und EU-Programme. Außerdem sind auch österreichische Fördermöglichkeiten verfügbar.
04 — Förderarten verstehen
Zuschuss, Förderkredit & Nachteilsausgleich
Im Bereich Inklusion gibt es eine Besonderheit: Neben Zuschüssen und Krediten existieren Kostenerstattungen als Nachteilsausgleich – ein Recht, kein Wettbewerb.
Zuschuss 196
Direkter, nicht rückzahlbarer Betrag – für Projekte, Teilhabeangebote, Sport, Kultur und kleinere bauliche Maßnahmen.
Förderkredit/Darlehen 46
Zinsgünstiges Darlehen, oft mit Tilgungszuschuss – typisch bei barrierefreiem Umbau, Aufzügen und sozialem Wohnungsbau.
Kostenerstattung 4
Wenn man in Vorleistung gehen musste, kann es Wege zu einer Rückerstattung geben.
Beratung & Bescheinigungen 5
Beratungen für inklusive Projekte und Bescheinigungen für Förderungen
05 — So kommen Sie an die Förderung
In fünf Schritten zur Förderung
Der genaue Ablauf unterscheidet sich je Programm. Diese Reihenfolge passt aber für die meisten Maßnahmen:
Bedarf & Maßnahme klären
Was soll umgesetzt werden – ein Umbau, ein Teilhabeprojekt, eine Einstellung? Bei individuellen Hilfen ist oft ein Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis) nötig.
Passendes Programm wählen
Nach Thema, Region und Zielgruppe filtern. Förderhöhe, Voraussetzungen und Fristen prüfen – Privatpersonen, Vereine und Kommunen finden jeweils eigene Programme.
Antrag VOR Beginn stellen
Die wichtigste Regel: Bauliche Maßnahmen und Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Bei Förderkrediten läuft der Antrag meist über die Haus- oder Förderbank.
Umsetzen & begleiten
Maßnahme durchführen, bei Bedarf Fachbetriebe und Beratungsstellen einbinden, Belege sammeln. Manche Programme verlangen eine fachliche Begleitung.
Nachweis einreichen
Verwendungs- bzw. Kostennachweis fristgerecht vorlegen. Bei Kostenerstattungen genügt häufig die Rechnung der Leistung (z. B. der Dolmetschenden).
06 — Aus der Datenbank
Beispiel-Förderungen im Überblick
Bis zu 14 Programme, die die Bandbreite von baulicher Barrierefreiheit bis zur Teilhabe im Alltag zeigen:
NBank - Tourismusförderrichtlinie
Förderart: Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss
Die Förderung soll touristische Maßnahmen unterstützen, damit sich die touristische Entwicklung in Niedersachsen verbessert. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region zu stärken. Gefördert werden Vorhaben, die den Tourismus attraktiver, moderner, barrierefreier, digitaler und nachhaltiger machen.
Weitere Informationen ansehenNBank - Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Förderart: Unternehmen, Privatpersonen, Öffentliche Einrichtungen | Förderkredit
Die Förderung soll Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern modernisieren und energetisch verbessern. Ziel ist es, den Wohnwert zu erhöhen, die Wohnverhältnisse zu verbessern und Energie oder Wasser einzusparen. Auch Anpassungen an barrierefreies Wohnen und an Folgen des Klimawandels können gefördert werden.
Weitere Informationen ansehenNBank - Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen)
Förderart: Unternehmen, Privatpersonen, Öffentliche Einrichtungen | Förderkredit
Die Förderung soll den Neubau, die Änderung und die Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen unterstützen. Auch der erstmalige Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach der Fertigstellung kann gefördert werden. Ziel ist es, mehr Mietwohnraum in Niedersachsen zu schaffen.
Weitere Informationen ansehenNBank - Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern auf den Ostfriesischen Inseln (einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen)
Förderart: Unternehmen, Privatpersonen, Öffentliche Einrichtungen | Förderkredit
Die Förderung soll den Neubau von Mietwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln unterstützen. Sie kann auch für den Umbau, die Erweiterung von Gebäuden und den erstmaligen Erwerb von Mietwohnungen nach der Fertigstellung genutzt werden. Gefördert werden allgemeiner Mietwohnraum sowie Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen.
Weitere Informationen ansehenNBank - Inklusionsbetriebe
Förderart: Unternehmen | Zuschuss
Die Förderung soll neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder bestehende Arbeitsplätze in Unternehmen erweitern. Sie unterstützt Inklusionsbetriebe, damit Menschen mit Behinderung besser auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Weitere Informationen ansehenNBank - Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Förderart: Privatpersonen | Förderkredit
Die Förderung unterstützt den Bau, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Sie soll helfen, Wohnraum zu schaffen, Barrieren zu verringern und Gebäude energieeffizienter zu machen.
Weitere Informationen ansehenWIBank - Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll den regionalen Tourismus in Hessen stärken. Sie unterstützt öffentliche touristische Infrastruktur, die Natur, Kultur und Gesundheitstourismus erlebbar macht und die Qualität touristischer Angebote verbessert.
Weitere Informationen ansehenWIBank - Soziale Mietwohnraumförderung: Studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Förderart: Darlehen
Die Förderung soll neuen oder umgebauten Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden in Hessen schaffen. Unterstützt werden Vorhaben, die bezahlbaren Wohnraum mit passender Ausstattung und ausreichender Qualität bereitstellen. Ziel ist es, den Bedarf an günstigem Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu decken.
Weitere Informationen ansehenWIBank - Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
Förderart: Darlehen
Die Förderung soll die Modernisierung von Mietwohnungen in Hessen unterstützen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert, die Energieversorgung, die Barrierearmut, den Schallschutz oder die Umgebung des Wohngebäudes verbessern. Auch notwendige Instandsetzungen können mitgefördert werden, wenn die Modernisierung überwiegt.
Weitere Informationen ansehenWIBank - Praxis und Schule (PUSCH)
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihren Schulabschluss besser erreichen können. Außerdem soll sie die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit stärken und soziale Kompetenzen sowie praktische Erfahrungen fördern.
Weitere Informationen ansehenWIBank - Mietwohnungen: KfW-Altersgerecht Umbauen
Förderart: Darlehen
Die Förderung soll bestehende Mietwohnungen altersgerecht umbauen und barriereärmer machen. Außerdem können Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Ziel ist mehr Wohnqualität in jedem Alter.
Weitere Informationen ansehenWIBank - Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (einfache Sprache)
Förderart: Zuschuss
Die Förderung hilft beim behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen. Ziel ist, Wohnungen und Häuser barrierefrei zu machen, damit Menschen mit Behinderung ihren Haushalt selbstständig und unabhängig führen können.
Weitere Informationen ansehenWIBank - Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll den Umbau von Wohnraum unterstützen, damit behinderte Menschen ihren Haushalt selbstständig führen und unabhängig leben können. Außerdem soll der Wohnraum barrierefrei erreichbar und besser nutzbar werden.
Weitere Informationen ansehenWeitere Förderungsmaßnahmen für Studierende
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll Studierende finanziell entlasten und studienbezogene Kosten senken. Dazu gehören zum Beispiel Studienbeiträge, Fahrtkosten, Versicherungskosten, Reisekosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Auch besondere soziale Notlagen können damit teilweise ausgeglichen werden.
Weitere Informationen ansehenAlle Förderungen aus dem Bereich "Förderung von Inklusionsprojekten und Behindertenförderung" aufrufen
Förderung Inklusion & Behinderung – FAQ
Welche Förderungen für Inklusion und Menschen mit Behinderung gibt es?
Das Spektrum reicht von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen über Teilhabe am Arbeitsleben, Sport und Kultur bis zu Bildung und Nachteilsausgleich. Träger sind Bund, Länder, Kommunen und die EU. Die meisten Programme werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben, bauliche Maßnahmen häufig auch über zinsgünstige Förderkredite.
Wer kann diese Förderungen beantragen?
Je nach Programm Privatpersonen und Familien, Menschen mit Behinderung selbst, Vereine, Verbände und soziale Träger, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Arbeitgeber sowie Kitas, Schulen und Bildungsträger. Viele Programme richten sich gezielt an gemeinnützige Organisationen.
Gibt es Zuschüsse für barrierefreies Wohnen und barrierefreien Umbau?
Ja, das ist der größte Bereich. Bundesweit gibt es einen Investitionszuschuss für altersgerechtes und barriereärmeres Umbauen; viele Länder fördern zusätzlich die Wohnraumanpassung, den Einbau von Aufzügen und die Modernisierung von Mietwohnraum – teils als Zuschuss, teils als Förderkredit.
Werden Arbeitgeber gefördert, die Menschen mit Behinderung beschäftigen?
Ja. Es gibt Programme für betriebsnahe Ausbildung, für die Eingliederung in Arbeit und für inklusive Beschäftigung. Ein Beispiel ist die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung mit einem monatlichen Zuschuss je Platz.
Muss ich die Förderung vor dem Umbau oder Projektbeginn beantragen?
In der Regel ja: Bauliche Maßnahmen und Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Eine Ausnahme bilden Kostenerstattungen als Nachteilsausgleich, die nach Inanspruchnahme der Leistung abgerechnet werden.
Bekomme ich einen Zuschuss oder einen Kredit?
Überwiegend einen Zuschuss – 85 von 100 Programmen vergeben nicht rückzahlbare Mittel. Bei größeren baulichen Vorhaben wie barrierefreiem Umbau, Aufzügen oder Wohnungsbau kommen häufig zinsgünstige Förderkredite hinzu, oft mit Tilgungszuschuss.
Gibt es Förderungen für Vereine und Selbsthilfegruppen?
Ja, in diesem Bereich besonders oft. Gefördert werden zum Beispiel Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, die Offene Behindertenarbeit sowie inklusive Sport- und Kulturprojekte von Vereinen und Trägern.
Wie finde ich die passende Förderung für mein Anliegen?
Am schnellsten über die Filter der Förderdatenbank: nach Thema (z. B. Wohnen, Beruf, Sport), nach Region (Bundesland) und nach Zielgruppe (privat, Verein, Kommune, Arbeitgeber). So sehen Sie alle infrage kommenden Programme samt Konditionen, Fristen und Antragsweg.
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