Zuschuss

WIBank - Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Die Förderung soll den Umbau von Wohnraum unterstützen, damit behinderte Menschen ihren Haushalt selbstständig führen und unabhängig leben können. Außerdem soll der Wohnraum barrierefrei erreichbar und besser nutzbar werden.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Umbau von Wohnraum unterstützen, damit behinderte Menschen ihren Haushalt selbstständig führen und unabhängig leben können. Außerdem soll der Wohnraum barrierefrei erreichbar und besser nutzbar werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Eigentümer von Wohnraum in Hessen sinnvoll, wenn sie den Wohnraum selbst nutzen oder wenn Angehörige dort wohnen. Sie richtet sich an Verfügungsberechtigte des Gebäudes, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und im Wohnumfeld. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch bis zu den genannten Obergrenzen je Maßnahme und bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss wird in der Regel nach Abschluss der Arbeiten und nach Vorlage der Schlussabrechnung ausgezahlt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es dürfen vor der Bewilligung noch keine Aufträge erteilt worden sein und mit den Arbeiten darf noch nicht begonnen worden sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen, wenn sie bereits beauftragt oder begonnen wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude und Umbaukosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohngebäuden. Maßnahmekosten unter 1.500 Euro und Eigenleistungen werden nicht gefördert. In der Regel dürfen für dieselben Maßnahmen keine weiteren Fördermittel aus öffentlichen Haushalten genutzt werden; wenn doch, wird der Zuschuss gekürzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.