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Förderungen in Bayern

Vom Tech-Start-up in München über die Pflege im ländlichen Landkreis bis zum Filmprojekt: Bayern fördert außergewöhnlich breit – über die LfA Förderbank Bayern, die Staatsministerien und die Regierungen.

Kurz gesagt: Förderung in Bayern kommt vor allem vom Freistaat selbst – über die LfA Förderbank Bayern und die Staatsministerien, ergänzt um die Bürgschaftsbank Bayern, die Beteiligungsgeber BayBG und Bayern Kapital sowie den FilmFernsehFonds Bayern (FFF). Vergeben werden überwiegend Zuschüsse (188 Programme), dazu zinsgünstige LfA-Kredite (rund 45), Beteiligungen und Bürgschaften.

Auffällig breit ist Bayern bei Wirtschaft & Gründung sowie bei Soziales, Familie, Pflege und Gesundheit und bei Kultur & Film. Hinzu kommen Wohnen, Energie & Klima, Bildung, Landwirtschaft & Ländlicher Raum, Mobilität und Tourismus. Landesförderung lässt sich oft mit Bundes- und EU-Mitteln kombinieren – wichtig ist der Antrag vor Vorhabensbeginn.

Tipps für Ihren Antrag

So holen Sie das Beste aus der Bayern-Förderung heraus

echs praxisnahe Hinweise, die speziell für die Förderlandschaft in Bayern gelten:

LfA-Kredite über die Hausbank

Förderkredite der LfA (Universal-, Gründungs-, Innovations- oder Energiekredit) beantragen Sie nicht direkt, sondern über Ihre Hausbank – sprechen Sie das Programm dort an, bevor Sie einen Vertrag schließen.

Antrag vor Vorhabensbeginn

Wie überall gilt auch in Bayern: Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor der Bewilligung kosten die Förderung. Planung und Beratung zählen meist nicht als Beginn.

Digitalbonus Bayern für kleine Betriebe

Kleine und mittlere Unternehmen können mit dem Digitalbonus Bayern Digitalisierung und IT-Sicherheit fördern lassen – ein niedrigschwelliger Einstieg in die Wirtschaftsförderung.

Gründerland Bayern & Bayern Kapital nutzen

Start-ups finden über Gründerland Bayern, die digitalen Gründerzentren und Bayern Kapital gebündelt Beratung, Wettbewerbe und Wagniskapital.

Soziales & Pflege: an Regierung/Bezirk denken

Viele Familien-, Pflege- und Ehrenamtsförderungen laufen über die Regierungen, Landesämter oder Bezirke – klären Sie früh die zuständige Stelle für Ihr Vorhaben.

Landes- mit Bundesförderung kombinieren

Bayerische Programme lassen sich oft mit Bundes- oder EU-Mitteln kombinieren – aber nicht doppelt für dieselbe Ausgabe. Prüfen Sie die Kumulierungs- und De-minimis-Regeln.

Aus der Datenbank

Beispiel-Förderungen aus Bayern

Ein paar Programme, die die Bandbreite der bayerischen Förderung zeigen:

Bayern · Deutschland · Darlehen

FFF-Förderung: Kinos

Förderart: Darlehen

Die Förderung der bayerischen Kinos durch den FFF trägt dazu bei, dass überall in Bayern attraktive Spielstätten und ein anspruchsvolles Programmangebot zu finden sind. Zu den Fördermaßnahmen zählen Zuschüsse für Neuerrichtungen und die Modernisierung und Verbesserung von Kinosälen, die Auszeichnung mit Programmprämien und die Förderung von Strukturverbesserungsmaßnahmen.

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FFF-Förderung: Gender Incentive

Förderart: Zuschuss

Das Gender Incentive dient als Anreizsystem der nachhaltigen und effektiven Stärkung der ausgewogenen Geschlechterdiversität in der Filmbranche. Ziel ist es, eine langfristige Änderung dahingehend zu erwirken, dass mehr Frauen oder diverse Personen (i.e.

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FFF-Förderung: Medienstandort

Förderart: Zuschuss

Für sonstige Fördermaßnahmen zur Pflege des Medienstandorts Bayern kann die Geschäftsführung des FFF Bayern nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat festzulegenden Förderrahmens Empfehlungen abgeben. Gefördert werden Projekte mit nachvollziehbaren positiven Effekten für die bayerische Film-, Fernseh-, Games- und Medienbranche.

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FFF-Förderung: Filmfestivals

Förderart: Zuschuss

Gefördert werden Filmfestivals in ganz Bayern, insbesondere in ländlichen Regionen. Filmfestivals im Sinne der Fördergrundsätze sind örtlich durchgeführte, wiederkehrende Veranstaltungen, die an mindestens drei Tagen hintereinander stattfinden und über eine künstlerisch-kuratorische Gestaltung und ein programmatisches Festivalprofil verfügen.

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FFF-Förderung: Games

Förderart: Darlehen

Die Gamesförderung des FFF Bayern unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer Computerspiele. Darüber hinaus ist es das Ziel der Gamesförderung die bayerische Gamesbranche zu stärken, eine vielfältige Kulturlandschaft zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen.

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FFF-Förderung: Extended Realities (XR)

Förderart: Darlehen

Inhaltlich und technologisch hochwertige, kreative und innovative Projekte für XR-Anwendungen können mit einem bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen oder einem Zuschuss gefördert werden. Die Bezeichnung Extended Realities (XR) umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR), Mixed Reality (MR) und immersive Soundprojekte sowie immersive audiovisuelle Inhalte, deren Fokus auf einem linear-narrativen Ansatz liegt wie 360-Grad-Filme.

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FFF-Förderung: Verleih/Vertrieb

Förderart: Darlehen

Zum Verleih und Vertrieb insbesondere von in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen kann Verleih- und Vertriebsgesellschaften ein bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Dieses Darlehen kann bis zu 50% der nachgewiesenen Verleihvorkosten (z.

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FFF-Förderung: Talentfilm

Förderart: Zuschuss

Die Förderung unterstützt Talentfilme als besondere Form der Produktionsförderung. Sie soll Filmprojekte von Nachwuchsfilmschaffenden ermöglichen und dabei auch die Herstellung von Abschluss- und Debütfilmen fördern.

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FFF-Förderung: Innovative Audiovisuelle Vorhaben

Förderart: Zuschuss

Für innovative audiovisuelle Formate (bisher: „Webserie“), die für eine in der Regel non-lineare Rezeption bestimmt sind und in Bayern produziert werden, kann Produktionsförderung beantragt werden. Die Förderung soll dazu beitragen, dass neuartige Formate auch ohne Beteiligung eines TV-Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können.

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FFF-Förderung: Virtual Reality

Förderart: Zuschuss

Die Förderung soll innovative und hochwertige XR-Projekte in Bayern ermöglichen. Sie soll dazu beitragen, den digitalen, kulturellen und audiovisuellen Bereich zu stärken und Projekte auch auf Festivals, Messen und Konferenzen sichtbar zu machen.

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FFF-Förderung: Internationale Kinofilme und Serien

Förderart: Darlehen

Die Förderung soll die Herstellung von internationalen Kinofilmen und Serien unterstützen. Sie richtet sich auf Projekte, die für eine internationale Auswertung bestimmt und geeignet sind. Gefördert werden dabei auch Vorhaben, die in Bayern umgesetzt werden und die bayerische Filmproduktion stärken.

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FFF-Förderung: Produktion Fernsehfilm und serielle Fernsehformate

Förderart: Darlehen

Der FFF fördert die Herstellung von Filmen und seriellen Formaten für das Fernsehen. Die Herstellung von Fernsehfilmen (Einteiler oder Mehrteiler) kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

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FFF-Förderung: Produktion Kinofilm und Kinodokumentarfilm

Förderart: Darlehen

Die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 3 Mio.

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FFF-Förderung: Projektentwicklung

Förderart: Darlehen

Vor der eigentlichen Produktionsphase können Produzent*innen sowohl für Kino- als auch für Fernsehfilme und serielle Fernsehformate Projektentwicklungsförderung beantragen. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben.

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Bayern · Deutschland · Zuschuss

FFF-Förderung: Stoffentwicklung

Förderart: Zuschuss

Die Förderung unterstützt die Entwicklung von Stoffen für Spielfilme, Dokumentarfilme und international vermarktbare Serien. Gefördert wird die Ausarbeitung von Drehbüchern, Konzepten und weiteren inhaltlichen Grundlagen für ein Filmprojekt.

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Bayern · Deutschland

Werkstätten für behinderte Menschen; Informationen

Förderprogramm

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sollen denjenigen behinderten Menschen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung gegen ein angemessenes Entgelt ermöglichen. Darüber hinaus sollen sie zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit beitragen.

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Bayern · Deutschland · Zuschuss

Umweltstation; Beantragung einer Förderung

Förderart: Zuschuss

Zweck Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Bildungsarbeit der staatlich anerkannten Umweltstationen im Sinn einer hochwertigen BNE/UB,die öffentlichen Interessen und der Umsetzung des Bildungsauftrags im Sinn der Bayerischen Verfassung dienen und die ohne Zuwendungen eine Bildungsarbeit BNE/UB nicht oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten können. Umweltstationen sind multifunktionale außerschulische Einrichtungen, die mithilfe von qualifizierten Fachleuten Bildungsangebote der Bildung f

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06 — Häufige Fragen

Förderung in Bayern – FAQ

Welche Förderungen gibt es in Bayern?

Bayern fördert Wirtschaft und Gründung, Soziales, Familie, Pflege und Gesundheit, Bildung und Forschung, Wohnen und Bauen, Energie und Klima, Kultur und Film, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Mobilität sowie Tourismus. Vergeben werden überwiegend Zuschüsse, dazu zinsgünstige Kredite der LfA, Bürgschaften und Beteiligungen. In unserer Datenbank sind aktuell 277 Programme mit Bezug zu Bayern erfasst.

Was ist die LfA Förderbank Bayern und was fördert sie?

Die LfA Förderbank Bayern ist die Förderbank des Freistaats. Sie vergibt zinsgünstige Kredite für Gründung, Wachstum, Innovation und Energie – etwa Universalkredit, Regionalkredit, Innovationskredit, Gründungskredit Smart und Energiekredit. Beantragt werden diese Kredite in der Regel über die Hausbank; die LfA übernimmt auch Bürgschaften.

Was ist der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, die in Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit stärken und ist ein niedrigschwelliger Einstieg in die bayerische Wirtschaftsförderung.

Wer fördert Existenzgründung und Start-ups in Bayern?

Für Gründung und Wachstum sind vor allem die LfA Förderbank (Gründungs- und Universalkredite), die Bürgschaftsbank Bayern (Ausfallbürgschaften), die BayBG und Bayern Kapital (Beteiligungs- und Wagniskapital) zuständig. Die Gründungsoffensive Gründerland Bayern und die digitalen Gründerzentren bündeln Beratung und Netzwerk.

Gibt es in Bayern Wohnraumförderung?

Ja. Über das Bayerische Wohnungsbauprogramm gibt es zinsverbilligte Darlehen für den Bau und Kauf von selbst genutztem Eigenwohnraum, für den Mietwohnungsbau sowie für Wohnraum für Studierende und besondere Zielgruppen. Umgesetzt wird das unter anderem über die BayernLabo.

Fördert Bayern Pflege, Familie und Ehrenamt?

Ja, und das besonders umfangreich. Dazu zählen Programme wie „Gute Pflege in Bayern", die Pflege im sozialen Nahraum, die Förderung von Kinderbetreuung und Tagespflege sowie die Förderung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement. Viele dieser Programme laufen über die Regierungen und Landesämter.

Wie beantrage ich eine Förderung in Bayern?

Klären Sie zuerst Vorhaben und passendes Programm, prüfen Sie Voraussetzungen und Fristen und stellen Sie den Antrag vor Vorhabensbeginn. LfA-Förderkredite beantragen Sie über Ihre Hausbank; bei Zuschüssen sind häufig das Fachministerium, die Regierung oder ein Landesamt zuständig. Für Gründende hilft die Beratung über Gründerland Bayern.

Kann ich Landesförderung mit Bundes- und EU-Förderung kombinieren?

Häufig ja – aber nicht doppelt für dieselbe Ausgabe. Ob und wie sich bayerische, Bundes- und EU-Mittel kumulieren lassen, regelt jede Förderrichtlinie einzeln. Prüfen Sie die Kumulierungs- und De-minimis-Hinweise des jeweiligen Programms.

Wo finde ich alle aktuellen Förderprogramme für Bayern?

m Förderkalender: Filtern Sie die Datenbank nach der Region Bayern und zusätzlich nach Bereich (z. B. Wirtschaft, Wohnen, Pflege, Film) und Zielgruppe. So sehen Sie alle aktuellen bayerischen Programme samt Konditionen, Fristen und Antragsweg auf einen Blick.

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Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick auf Basis der im Förderkalender erfassten Programme. Förderhöhen, Fristen und Bedingungen können sich kurzfristig ändern und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Zuletzt geprüft: 12.06.2026

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