Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll innovative und hochwertige XR-Projekte in Bayern ermöglichen. Sie soll dazu beitragen, den digitalen, kulturellen und audiovisuellen Bereich zu stärken und Projekte auch auf Festivals, Messen und Konferenzen sichtbar zu machen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung richtet sich vor allem an Produzenten, Filmemacher sowie weitere kreative Antragsteller mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Sinnvoll ist sie für Projekte mit immersiven Inhalten wie Virtual Reality, Augmented Reality, Mixed Reality oder 360-Grad-Formaten, wenn der Fokus auf Erzählung, Erlebnis, Kunst, Kultur, Bildung oder Training liegt.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt Zuschüsse und bedingt rückzahlbare Förderdarlehen. Für die Entwicklung von XR-Projekten wird ein Zuschuss gewährt, für die Produktion ein Förderdarlehen, und für die Verbreitung von bereits geförderten XR-Projekten gibt es einen Zuschuss. Die Förderung kann je nach Bereich bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen; bei der Entwicklung höchstens 100.000 Euro, bei der Produktion höchstens 300.000 Euro und bei der Verbreitung in der Regel höchstens 5.000 Euro.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für Anträge zur Entwicklung gelten die vom FFF Bayern auf der Website bekanntgegebenen Einreichfristen. Die Antragstellung ist nur über das Onlineportal möglich; das digitale Antragsmaterial muss bis zum letzten Tag der Frist um 24:00 Uhr eingehen, und das unterschriebene Formular muss bei der Projektentwicklungsförderung zusätzlich spätestens zwei Werktage nach Fristende vorliegen. Nach einer Förderempfehlung muss die Gesamtfinanzierung innerhalb von neun Monaten nachgewiesen werden, und mit den Arbeiten muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Förderzusage begonnen werden. Für die Projektentwicklung gilt außerdem: Das fertige Konzept muss sechs Monate nach Auszahlung der ersten Rate abgegeben werden, und der Fördervertrag muss spätestens sechs Monate nach der Förderempfehlung rechtsverbindlich abgeschlossen sein.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Anträge von Schülern und Studenten. Ausgeschlossen sind außerdem Projekte, die nach den Richtlinien für digitale Spiele eingereicht werden, Projekte ohne ausreichende Gesamtfinanzierung, bereits begonnene Vorhaben sowie Vorhaben, die gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen. Keine Förderung gibt es auch, wenn für denselben Zweck bereits andere Mittel aus dem Freistaat Bayern fließen. Für Bildungs- und Trainingsinhalte gelten zusätzliche Anforderungen an nachweisbare fachliche Expertise. Bei der Verbreitungsförderung wird nur gefördert, wenn das Projekt bereits vom FFF Bayern unterstützt wurde, eine Einladung für eine geeignete Veranstaltung vorliegt und die Kosten nicht vollständig von Veranstalter oder Dritten übernommen werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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