Unterstützung beim Aufbau einer unternehmerischen Existenz in Mecklenburg-Vorpommern (MV)

Beteiligungen – Eigenkapital für Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Land Gründerinnen und Gründer dabei, Eigenkapital über Beteiligungsfinanzierungen zu erhalten – ein Modell, bei dem ein Investor direkt in das Unternehmen einsteigt, ohne dass ein Kredit zurückgezahlt werden muss. Die Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH sowie andere regionale Förderakteure vermitteln den Zugang zu geeigneten Beteiligungspartnern. Für innovative Gründungsideen, die in einem strukturschwächeren Umfeld besonderes Wachstumspotenzial entfalten sollen, kann eine Beteiligung die entscheidende Kapitalgrundlage sein.

Bürgschaften – Finanzierungshilfe für Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die nicht über ausreichend eigene Sicherheiten verfügen, eine öffentliche Bürgschaft beantragen, um den Zugang zu einem Bankkredit zu erleichtern. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt dabei einen Teil des Kreditausfallrisikos und schafft so die Voraussetzungen für eine Finanzierung, die sonst möglicherweise nicht möglich gewesen wäre. Gerade in einer Region mit einem noch im Aufbau befindlichen Unternehmensumfeld ist die Bürgschaft ein wichtiges Instrument, das Gründenden den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert.

Darlehen – Förderkredite für den Gründungsstart in Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderbank des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet gemeinsam mit bundesweiten KfW-Programmen zinsgünstige Darlehen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer an, die sich durch niedrige Zinssätze, flexible Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre auszeichnen. Diese Förderkredite sind speziell darauf ausgerichtet, die finanziellen Hürden in der Startphase zu senken und Gründenden eine solide Kapitalgrundlage zu verschaffen. Für Gründungsvorhaben in strukturschwächeren Regionen des Landes stehen darüber hinaus besondere Förderprogramme bereit, die zusätzliche Anreize und Vergünstigungen bieten.

Zuschüsse – finanzielle Starthilfe für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern profitieren Gründerinnen und Gründer von Zuschüssen aus Landes-, Bundes- und EU-Programmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen und damit eine besonders attraktive Form der Förderung darstellen. Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen, Investitionen in Digitalisierung sowie spezifische Zielgruppen wie Gründende aus der Arbeitslosigkeit oder in strukturschwachen Regionen. Da in Mecklenburg-Vorpommern besondere Regionalförderprogramme bestehen, die über das normale Bundesangebot hinausgehen, empfiehlt sich eine individuelle Beratung, um alle verfügbaren Zuschussmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

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