Zuschuss

FFF-Förderung: Stoffentwicklung

Die Förderung unterstützt die Entwicklung von Stoffen für Spielfilme, Dokumentarfilme und international vermarktbare Serien. Gefördert wird die Ausarbeitung von Drehbüchern, Konzepten und weiteren inhaltlichen Grundlagen für ein Filmprojekt.

Stand 12.07.2026 Nächste Abgabefrist 29.07.2026  abgelaufen Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt die Entwicklung von Stoffen für Spielfilme, Dokumentarfilme und international vermarktbare Serien. Gefördert wird die Ausarbeitung von Drehbüchern, Konzepten und weiteren inhaltlichen Grundlagen für ein Filmprojekt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Autorinnen und Autoren, die ein Drehbuch oder Stoffmaterial entwickeln. Auch Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Geschäftsräumen in Bayern können sich bewerben, wenn sie das Projekt selbst umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Für fiktionale Kinofilme und Serien beträgt die Standardförderung 30.000 Euro, für Dokumentarfilme 20.000 Euro; zusätzlich gibt es eine Treatmentförderung mit bis zu 10.000 Euro pro Projekt. Anträge werden über das Online-Antragsportal eingereicht, und vor der Antragstellung soll die zuständige Förderperson telefonisch oder persönlich kontaktiert werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es gibt drei Einreichphasen: 1. Juni 2026 bis 15. Juni 2026, 7. September 2026 bis 21. September 2026 und 11. Januar 2027 bis 25. Januar 2027. Die jeweiligen Vergabegremien tagen am 29. Juli 2026, 11. November 2026 und 17. März 2027. Für die Treatmentförderung können Anträge das ganze Jahr über gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht alle Projekte sind förderfähig: Es geht um Stoffentwicklung für Spielfilme, Dokumentarfilme und Serien, nicht um andere Vorhaben. Bei Serien muss es um die erste Folge und weitere Episoden gehen, bei Dokumentarfilmen um Exposé und Konzept, bei fiktionalen Filmen um Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene. Wenn die antragstellende Person das Material nicht selbst entwickelt hat, müssen die Film- und Verwertungsrechte bereits erworben worden sein; außerdem gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Förderung des Filmprojekts auf Basis des geförderten Stoffes.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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