Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Herstellung von internationalen Kinofilmen und Serien unterstützen. Sie richtet sich auf Projekte, die für eine internationale Auswertung bestimmt und geeignet sind. Gefördert werden dabei auch Vorhaben, die in Bayern umgesetzt werden und die bayerische Filmproduktion stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Bei internationalen Koproduktionen muss ein deutscher Produzent beteiligt sein; bei Kinofilmen muss außerdem mindestens ein Koproduktionspartner aus einem nicht deutschsprachigen Land kommen. Auch ausführende Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland können unter bestimmten Bedingungen einen Antrag stellen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt bedingt rückzahlbare Darlehen. Die Förderung kann bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen, höchstens 2 Millionen Euro. Für ausführende Produzenten kann die Förderung auch als Zuschuss gewährt werden; dann soll sie nicht mehr als 20 Prozent der in Bayern anfallenden Herstellungskosten betragen, maximal 1 Million Euro.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Vor der Antragstellung muss das Projekt dem zuständigen Förderreferenten oder der zuständigen Förderreferentin vorgestellt werden. Über den Antrag wird in der Regel vier Wochen nach Antragstellung und nach Vorliegen aller nötigen Unterlagen entschieden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen haben. Projekte, die schon dem allgemeinen Vergabeausschuss vorgelegen haben, können nicht für dieses Sonderprogramm eingereicht werden. Für Kinofilme gilt außerdem: Sie müssen Gesamtherstellungskosten von mindestens 5 Millionen Euro haben, und bei Serien sollen die Herstellungskosten pro Episode mindestens 1,2 Millionen Euro bei 60 Minuten Länge oder 20.000 Euro pro Minute bei anderen Längen betragen. Projekte mit weniger als 500.000 Euro Herstellungskosten sollen nicht gefördert werden. Eine Kumulierung mit regulären FFF-Fördermitteln ist nicht möglich.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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