Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele unterstützen. Außerdem soll sie die bayerische Gamesbranche stärken, Innovationen fördern und zu einer vielfältigen Kulturlandschaft beitragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften sinnvoll, die digital Spiele entwickeln oder vertreiben. Sie müssen ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben; für Prototypen und Produktion gelten strengere Anforderungen an die Rechtsform.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt Zuschüsse und bedingt rückzahlbare, zinslose Förderdarlehen. Gefördert werden drei Bereiche: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion; die Höhe hängt vom Vorhaben ab und kann je nach Bereich bis zu 500.000 Euro betragen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge müssen zu den vom FFF Bayern bekanntgegebenen Fristen eingereicht werden; genannt ist eine Abgabefrist zum 30.11.2026. Für die Konzeptentwicklung gilt: Der Zuwendungsvertrag muss spätestens drei Monate nach der Förderempfehlung geschlossen werden, und das fertige Konzept ist vier Monate nach Auszahlung der ersten Rate vorzulegen. Für Prototypen- und Produktionsförderung muss die Gesamtfinanzierung innerhalb von neun Monaten nach der Entscheidung nachgewiesen werden, und mit den Arbeiten muss innerhalb von zwölf Monaten begonnen werden; außerdem ist jeweils sechs Monate nach Abnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht antragsberechtigt sind Studierende in einem Bachelorstudiengang und Schüler. Nicht gefördert werden Vorhaben, die gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder Form darstellen. Außerdem werden nur Spiele gefördert, die voraussichtlich höchstens eine USK-Freigabe „ab 16 Jahren“ erhalten; Projekte, die nach den XR-Förderrichtlinien förderfähig sind, sind ausgeschlossen. Keine Förderung gibt es auch für Unternehmen in Schwierigkeiten, für Unternehmen mit offener Rückforderungsanordnung sowie, wenn bereits eine Förderung aus anderen Mitteln des Freistaates Bayern erfolgt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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