Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den regionalen Tourismus in Hessen stärken. Sie unterstützt öffentliche touristische Infrastruktur, die Natur, Kultur und Gesundheitstourismus erlebbar macht und die Qualität touristischer Angebote verbessert.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche und gemeinnützige Träger, zum Beispiel Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Destinationsorganisationen, touristische Arbeitsgemeinschaften und Regionalmanagementgesellschaften. Auch andere nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete natürliche oder juristische Personen können antragsberechtigt sein, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden je nach Vorhaben Ausgaben für öffentliche touristische Infrastruktur, zum Beispiel Wege, Beschilderung, Informationszentren, Kurorteinrichtungen oder barrierefreie Maßnahmen; bei Einnahmen schaffenden Vorhaben gelten zusätzlich die Regeln der AGVO. Die Förderung kann aus Landesmitteln oder aus Mitteln der GRW kommen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich gestellt werden. Vor der Bewilligung muss außerdem die passende Baugenehmigung vorliegen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Vorhaben, die überwiegend einem anderen Zweck als dem Tourismus dienen, zum Beispiel Sport, Kultur, Wasserwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Dorfentwicklung oder Denkmalpflege. Ebenfalls ausgeschlossen sind soziale und gemeinnützige Einrichtungen, üblicherweise gewerblich betriebene Einrichtungen wie Gastronomie und Beherbergung sowie Ausgaben für Grundstücke und Gebäude, nichtöffentliche Erschließung, Bauherrenaufgaben, Finanzierungskosten, Instandhaltung, Pflege, Unterhaltung und Ersatzinvestitionen. Bei Vorhaben mit privaten Beteiligten muss der kommunale oder steuerbegünstigte Anteil überwiegen; außerdem müssen Zugang, Eigentumsverhältnisse, Einwirkungsrechte, die Einbindung in Tourismus- und Entwicklungskonzepte sowie die Stellungnahme des Destinationsmanagements vorliegen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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