Darlehen

WIBank - Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung

Die Förderung soll die Modernisierung von Mietwohnungen in Hessen unterstützen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert, die Energieversorgung, die Barrierearmut, den Schallschutz oder die Umgebung des Wohngebäudes verbessern. Auch notwendige Instandsetzungen können mitgefördert werden, wenn die Modernisierung überwiegt.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Modernisierung von Mietwohnungen in Hessen unterstützen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert, die Energieversorgung, die Barrierearmut, den Schallschutz oder die Umgebung des Wohngebäudes verbessern. Auch notwendige Instandsetzungen können mitgefördert werden, wenn die Modernisierung überwiegt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Mietwohnungen gedacht. Sinnvoll ist sie für Vorhaben, bei denen mehrere Wohnungen modernisiert werden und die Wohnungen später an berechtigte Mieterinnen und Mieter vermietet werden sollen. Besonders relevant ist sie auch bei Maßnahmen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt ein Darlehen von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es einen Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens. Der Zinssatz wird für 15 Jahre festgelegt; in dieser Zeit übernimmt das Land Hessen die Zinsen. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 30 Jahre betragen, und die Auszahlung erfolgt in Raten nach Baufortschritt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Modernisierungsvorhaben müssen vor Beginn über die zuständige Wohnraumförderungsstelle angemeldet werden. Nach der Aufnahme in ein Bauprogramm muss der förmliche Antrag umgehend eingereicht werden. Die Kostenaufstellung nach Abschluss der Maßnahme muss fristgerecht vorgelegt werden, sonst kann eine Verzinsung verlangt oder das Darlehen gekündigt werden. Außerdem gilt eine Belegungsbindung von 10 Jahren ab Abschluss der Modernisierung.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die schon vor der Antragstellung oder vor der Aufnahme in ein Bauprogramm begonnen wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben ohne gesichertes Baurecht, Vorhaben zur Versorgung der Bauherrschaft oder ihrer Familien mit Wohnraum sowie Fälle, in denen die ordnungsgemäße Durchführung oder Verwaltung fraglich ist. Auch wenn die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Bonität oder Sicherheiten nicht ausreichen, kann die Förderung abgelehnt werden. Eine Doppelförderung mit Zuschüssen zum Erwerb von Belegungsrechten ist ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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