Darlehen

WIBank - Soziale Mietwohnraumförderung: Studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Die Förderung soll neuen oder umgebauten Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden in Hessen schaffen. Unterstützt werden Vorhaben, die bezahlbaren Wohnraum mit passender Ausstattung und ausreichender Qualität bereitstellen. Ziel ist es, den Bedarf an günstigem Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu decken.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll neuen oder umgebauten Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden in Hessen schaffen. Unterstützt werden Vorhaben, die bezahlbaren Wohnraum mit passender Ausstattung und ausreichender Qualität bereitstellen. Ziel ist es, den Bedarf an günstigem Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu decken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bauherrschaften, die Wohnraum für Studierende oder Auszubildende schaffen wollen. Gefördert werden Vorhaben, bei denen mindestens ein Mitglied des Haushalts an einer Hochschule in Hessen immatrikuliert ist oder eine anerkannte Berufsausbildung in Hessen macht. Bevorzugt werden Haushalte mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, mit Kind oder mit Behinderung.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt ein zinsgünstiges Darlehen mit zusätzlichem Finanzierungszuschuss. Je nach Variante beträgt der Zuschuss 25 Prozent oder 40 Prozent des bewilligten Darlehens; das Darlehen wird mit festem Zinssatz gewährt und hat eine lange Bindungszeit von 25 oder 40 Jahren. Die Förderung ist pauschaliert, also nicht direkt von den Baukosten abhängig, und es fallen Bearbeitungsentgelte an.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Bauvorhaben müssen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle angemeldet werden. Nach der Bestätigung über die Aufnahme in das Förderprogramm muss der förmliche Förderantrag umgehend eingereicht werden. Für die Vermietung an Studierende ist außerdem einmal pro Semester eine Studienbescheinigung vorzulegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Bauvorhaben, die schon vor der Anmeldung begonnen wurden. Auch Vorhaben ohne gesichertes Baurecht, mit unklarer wirtschaftlicher Durchführung oder mit fehlender Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Bauherrschaft sind ausgeschlossen. Keine Förderung gibt es außerdem für Bauträger, die Wohnraum zum Verkauf errichten, sowie für Wohnraum, der für die Bauherrschaft oder deren Familienangehörige gedacht ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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