Zuschuss

Start-up Transfer.NRW

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Gründungsvorhaben von Absolventinnen und Absolventen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Start-up Transfer.NRW unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Vorhaben, mit denen innovative Gründungsideen von Absolventinnen und Absolventen bis zur unternehmerischen Reife entwickelt werden. Es geht dabei um Forschung, Entwicklung und die Vorbereitung einer Gründung. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, höchstens 270.000 Euro pro Vorhaben. Die Laufzeit eines Vorhabens darf maximal 24 Monate betragen.

Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab. Zuerst wird eine Projektskizze zu festen Terminen eingereicht. Wenn diese positiv bewertet wird, kann danach der eigentliche Antrag gestellt werden. Die Einreichung erfolgt über das Submission Tool und später über das EFRE-Online-Portal.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Sie passt besonders dann, wenn diese Einrichtungen Gründerinnen und Gründer bei innovativen, wissensintensiven Vorhaben unterstützen wollen. Die Gründerinnen und Gründer müssen einen akademischen Abschluss haben und während des Projekts bei der Einrichtung beschäftigt sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 31.01. und 31.07. eines Jahres
    • letzter Einreichungstermin: 31.07.2026
  • Ansprechpunkt
    • Innovationsförderagentur NRW
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein
    • Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, außer Vorplanungen und Marktanalysen
    • Vorhaben muss vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden
    • Vorhaben muss sich eindeutig von anderen staatlich geförderten Vorhaben abgrenzen
    • antragstellende Einrichtung muss über ausreichende finanzielle Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen
    • Businessplan mit Finanzierungsplanung muss vorliegen
    • Arbeitsplätze und Infrastruktur für die Gründerinnen und Gründer müssen bereitgestellt werden
    • Betreuung durch eine Mentorin oder einen Mentor muss gewährleistet sein
    • Gründerinnen, Gründer oder Gründungsteams müssen nach dem Zuwendungsbescheid einen branchen- und gründungserfahrenen Coach auswählen und einen Coachingvertrag über 5 bis 10 Tagewerke abschließen
    • Gründerinnen und Gründer müssen einen akademischen Abschluss haben
    • Gründerinnen und Gründer müssen während der Durchführung bei der antragstellenden Einrichtung beschäftigt sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die bereits begonnen wurden, außer Vorplanungen und Marktanalysen
    • Vorhaben, die nicht vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden
    • Vorhaben, die sich nicht eindeutig von anderen staatlich geförderten Vorhaben abgrenzen
    • Vorhaben, bei denen auf Basis der Geschäftsidee vor dem Durchführungszeitraum schon ein Unternehmen gegründet wurde
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Forschung und Innovation
    • innovative Gründungsvorhaben
    • wissensintensive Gründungen
    • innovative Dienstleistungen
    • technologieorientierte Gründungsvorhaben
    • soziale Innovationen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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