Zuschuss

Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere

Wenn Sie als Kommune oder Investorin oder Investor gemischte und attraktive Wohnquartiere für viele Bedarfsgruppen planen und gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Planung und Gestaltung von neuen oder weiterentwickelten Wohnquartieren. Gefördert wird ein umfassendes Bebauungskonzept, das auf einem Leitbild beruht und bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Ziel sind gemischte und attraktive Wohngebiete mit guter architektonischer, städtebaulicher und sozialer Qualität. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Gefördert werden vor allem die Vorbereitung und Erstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen oder anderen verbindlichen Bebauungskonzepten. Das Konzept muss die in der Richtlinie genannten Kriterien berücksichtigen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden in Schleswig-Holstein und für Vorhabenträger, die Wohnquartiere planen und umsetzen wollen. Sie passt besonders gut, wenn ein Projekt mehrere Bedarfsgruppen ansprechen und städtebaulich hochwertig sein soll. Auch Investoren können profitieren, wenn sie sich vertraglich zur Umsetzung eines Bebauungskonzepts verpflichten. Das Vorhaben muss innerhalb von 3 bis 5 Jahren umgesetzt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Geeignete und konkrete Flächen sind vorhanden
    • Das Vorhaben entspricht den Zielen der Raumplanung
    • Umsetzung innerhalb von 3 bis 5 Jahren
    • Das Bebauungskonzept erreicht mindestens 100 Matrixpunkte nach den Qualitätskriterien der Anlage
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Ausgaben für Grunderwerb
    • Neubauten
    • Sonstiges kommunales Personal
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • Thema der Förderung
    • Planung und Gestaltung von Wohnquartieren
    • Leitbildbasiertes Bebauungskonzept

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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