Bürgschaft

Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Stand 08.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein kann für bestimmte Vorhaben eine Bürgschaft übernehmen. Das hilft, wenn für einen Kredit nicht genug Sicherheiten vorhanden sind. Die Bürgschaft dient dazu, wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben möglich zu machen. Sie gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Förderung ist für Vorhaben gedacht, die für das Land wichtig sind und wirtschaftlich vertretbar erscheinen. Es geht dabei um die Absicherung von Krediten. Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos abdecken. Die Laufzeit kann bis zu 15 Jahre betragen.

Ein Antrag soll vor Beginn der Maßnahme und vor der Auszahlung des Kredits gestellt werden. Zuständig ist das Fachministerium. Eine Kopie des Antrags geht an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Vorhaben, die eine Kreditfinanzierung brauchen, aber nicht genug Sicherheiten stellen können. Sie passt besonders dann, wenn das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll ist und ein besonderes Interesse für das Land hat. Auch die Gesamtfinanzierung muss in angemessenem Umfang durch Eigenmittel gesichert sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits
  • Ansprechpunkt
    • Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • volkswirtschaftlich förderungswürdiges Vorhaben
    • besonderes landespolitisches Interesse
    • keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten
    • Bürgschaften der Bürgschaftsbank stehen nicht zur Verfügung
    • Rückzahlung bei normalem wirtschaftlichem Ablauf erwartet
    • Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel in angemessenem Umfang gesichert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • ausreichende bankmäßige Sicherheiten vorhanden
    • Bürgschaften der Bürgschaftsbank stehen zur Verfügung
  • Anbieter der Förderung
    • Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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