Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung durch das Programm GuW Thüringen dient dazu, kleinen, mittleren und großen Unternehmen sowie Freiberufler*innen in Thüringen zu helfen, erfolgreich zu wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Sie ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen, was finanzielle Entlastung und Planungssicherheit bietet. Zudem trägt sie zur Sicherung von Arbeitsplätzen in den geförderten Unternehmen bei.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Freiberufler*innen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Auch natürliche Personen, die Anteile an solchen Unternehmen erwerben möchten, können von dieser Förderung profitieren.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von Krediten, die bis zu 5.000.000 Euro betragen können. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, und die Kredite können bis zu 100% der Investitionskosten oder laufenden Betriebsausgaben abdecken. Die Laufzeiten der Kredite variieren zwischen 3 und 20 Jahren, wobei in den ersten Jahren tilgungsfreie Phasen vorgesehen sind.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragstellung muss über die Hausbank erfolgen, jedoch sind keine spezifischen Abgabefristen im Text angegeben.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Es gibt keine spezifischen Ausschlusskriterien im Text, die auf die Ablehnung eines Fördergesuchs hindeuten. Allerdings müssen Antragsteller*innen in der Lage sein, ausreichende Sicherheiten zu stellen, da die Besicherung der Darlehen individuell mit der Hausbank vereinbart werden muss.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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