Darlehen, Zuschuss

Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen

Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Bau, den Kauf, die Sanierung und die Modernisierung von sozialem Mietwohnraum in Schleswig-Holstein. Es geht darum, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder vorhandenen Wohnraum zu verbessern. Gefördert werden je nach Vorhaben ein Darlehen und bei Sanierung oder Modernisierung auch ein Zuschuss. Die Förderung kann für verschiedene Arten von Wohnraum genutzt werden, zum Beispiel für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Wohnheimplätze sowie für Vorhaben auf den Inseln. Auch der Erwerb von Zweckbindungen und Anwartschaften kann gefördert werden. Die Höhe der Förderung hängt von mehreren Bedingungen ab, zum Beispiel von der Dauer der Zweckbestimmung, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnungen. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zuerst wird eine Stellungnahme bei der Kommune beantragt. Danach wird die Projektskizze technisch geprüft. Erst anschließend wird der vollständige Antrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Unternehmen und Kommunen, die sozialen Mietwohnraum schaffen oder modernisieren wollen. Besonders wichtig ist sie für Vorhaben, die Wohnraum für ältere Menschen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung, Wohnungsnotfälle sowie Studierende und Auszubildende schaffen. Auch für Genossenschaften und andere Träger von Wohnraum kann sie passend sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Einhaltung der Kostenobergrenzen und Wohnflächengrenzen
    • Belegungs- und Mietpreisbindung
    • Eigenbeteiligung
    • Einhaltung energetischer Mindeststandards
    • Einhaltung festgelegter Qualitätskriterien
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • Thema der Förderung
    • Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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