Darlehen, Zuschuss

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder als kleines oder mittleres Unternehmen Kapital zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss oder den Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung für ein GuW-Darlehen bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg bei Gründung, Festigung, Übernahme und Wachstum. Sie hilft auch bei Investitionen und bei Betriebsmitteln wie Warenlager oder laufenden Kosten. Die Förderung gibt es als zinsverbilligtes Darlehen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzlich ein Tilgungszuschuss oder eine weitere Zinsverbilligung möglich.

Das Darlehen kann für viele Vorhaben genutzt werden, zum Beispiel für eine Neugründung, eine Unternehmensübernahme, eine Beteiligung, eine Betriebserweiterung, Modernisierung oder Rationalisierung. Auch die Finanzierung von Betriebsmitteln ist möglich. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Die Antragstellung läuft über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut.

Für bestimmte Vorhaben gibt es zusätzliche Vorteile. Jungmeisterinnen und Jungmeister im Handwerk können eine Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss erhalten. Unternehmen mit einer Strategie für Klimaneutralität können einen Nachhaltigkeitsbonus bekommen. Wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind, kann zusätzlich eine Bürgschaft helfen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründende, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Sie passt besonders gut, wenn Geld für Investitionen, Wachstum oder Betriebsmittel gebraucht wird. Auch Jungmeisterinnen und Jungmeister im Handwerk können profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Baden-Württemberg umgesetzt wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Baden-Württemberg
    • Fachliche und kaufmännische Qualifikation bei natürlichen Personen
    • Hinreichender unternehmerischer Einfluss
    • Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung
    • Aktive Tätigkeit in der Unternehmensführung
    • Für die Meistergründungsprämie: Meisterprüfung im Handwerk und Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der Meisterprüfung
    • Für den Nachhaltigkeitsbonus: CO2-Bilanz und zusätzlich Reduktionsziel mit Maßnahmenkatalog
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Umschuldungen
    • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
    • Sanierungsfälle
    • Stille Beteiligungen
    • Wohnwirtschaftliche Vorhaben
    • Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft
    • Vorhaben in der Fischerei und Aquakultur
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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