Zuschuss

L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende

Die Förderung soll Investitionen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg unterstützen. Gefördert werden Vorhaben, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen, die Grundversorgung stärken oder Wohnraum im Ortskern erhalten und verbessern.

Stand 24.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg unterstützen. Gefördert werden Vorhaben, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen, die Grundversorgung stärken oder Wohnraum im Ortskern erhalten und verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten sowie für Personen, die Wohnungen an Dritte vermieten. Sie richtet sich an Vorhaben in ländlich geprägten Orten oder im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Auch Gründungen, Betriebserweiterungen, Standortverlagerungen und die Sanierung von Mietwohnungen können passen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss. Die Förderung liegt bei 5.000 bis 250.000 Euro und kann bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben betragen; bei bestimmten Projekten kann sie höher ausfallen. Vor der eigentlichen Antragstellung muss das Vorhaben in das Gesamtkonzept der Gemeinde aufgenommen und vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgewählt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der erste Antrag bei der Gemeinde muss innerhalb der jeweiligen Antragsfrist gestellt werden; diese endet meist Ende September. Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Bewilligungsbescheid begonnen werden, bei Zuschüssen ohne EU-Kofinanzierung ist ein früherer Beginn nach der Einplanung auf eigenes Risiko möglich. Für die Antragstellung gelten außerdem die jeweils aktuellen Formulare und Unterlagen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Grunderwerb, Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Photovoltaik-Anlagen, Warenlager und Betriebsmittelbedarf sowie Mietwohnungen in Neubauten. Eine Förderung gibt es nur, wenn das Vorhaben vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für das ELR-Programm ausgewählt wurde und die Gemeinde ein passendes Gesamtkonzept hat. Außerdem müssen die Vorgaben des EU-Beihilferechts eingehalten werden; bei mehreren vermieteten Wohnungen kann eine unternehmerische Tätigkeit vorliegen, wodurch zusätzliche Regeln gelten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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