Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt Projekte und Konzepte, die Wohnungslosigkeit verhindern oder Menschen aus der Obdachlosigkeit zurück in eine Wohnung bringen. Gefördert werden Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die vorhandene Hilfen verbessern oder ergänzen. Dazu gehören zum Beispiel Prävention, Wohnungsbeschaffung, wohnbegleitende Hilfen, experimentelle Ansätze und Beratungsprojekte. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Die Projekte sollen auf bestehenden Strukturen aufbauen und einen dauerhaften Nutzen haben. Es geht darum, drohende Wohnungslosigkeit früh zu verhindern und bereits bestehende Wohnungslosigkeit schneller zu beenden. Auch der Ausbau passender Hilfen rund um das Wohnen ist ein Ziel. Für Beratungsprojekte gelten besondere Vorgaben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger von Wohnungsnotfallhilfeprojekten. Sie richtet sich an Organisationen, die konkrete Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit planen oder umsetzen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die an bestehende Hilfesysteme anknüpfen und diese weiterentwickeln. Auch fachlich ausgewiesene Institute können für Beratungsmaßnahmen infrage kommen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- jeweils im Haushaltsjahr bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7.
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projekt baut auf vorhandenen Angeboten oder Strukturen auf
- gesicherte Prognose, dass die Förderung überdauert
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
- bei kommunalen Trägern Eigenanteil von 20 Prozent
- bei Präventionsmaßnahmen: genaue Analyse der bestehenden Hilfestrukturen und konkrete Schritte zur Verbesserung
- bei Wohnungsbeschaffung: konkrete Planung zu Wohnraum, Personenzahl, Zeitraum und langfristiger Sicherung
- bei wohnbegleitenden Hilfen: schlüssiges Umsetzungskonzept mit Bedarfslagen und Projektkoordination
- bei innovativen Projekten: ausgewiesene Erfahrungen, ortsbezogenes Konzept und Einbindung in das bestehende Hilfesystem
- bei Beratungsmaßnahmen: nur für fachlich ausgewiesene Institute
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Antwort
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit
- Begleitung von Menschen auf dem Weg aus der Obdachlosigkeit
- Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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