Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Busunternehmen und andere Antragstellende dabei, Busse mit klimafreundlichen Antrieben zu beschaffen oder umzurüsten. Gefördert werden zum Beispiel batterieelektrische Busse, Brennstoffzellenbusse und Gasbusse, wenn sie mit Biomethan betrieben werden. Auch die dazugehörige Infrastruktur kann gefördert werden, zum Beispiel Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur. Außerdem können Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten solcher Busse gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Vorhaben ab. Für Beschaffung und Umrüstung von Bussen sind bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Infrastruktur sind bis zu 40 Prozent möglich. Für Studien und Analysen sind bis zu 50 Prozent möglich. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab. Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht. Wenn diese positiv bewertet wird, folgt der förmliche Förderantrag. Für die Antragstellung soll das elektronische System easy-Online genutzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere Träger, die Busse im Personenverkehr mit alternativen Antrieben einsetzen oder dafür umrüsten wollen. Sie passt auch für Vorhaben, bei denen passende Lade- oder Betankungsinfrastruktur aufgebaut werden soll. Ebenso kann sie für Organisationen interessant sein, die Studien oder Analysen zu solchen Bussen erstellen möchten. Wichtig ist, dass die Antragstellenden wirtschaftlich tätig sind und eine Einrichtung in Deutschland haben.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Aktuelle Förderaufrufe beachten
- Ansprechpunkt
- Projektträger Jülich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben zu Beschaffung oder Umrüstung von Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben
- Beschaffung von Infrastruktur für den Einsatz der Fahrzeuge
- Erstellung von Studien und Analysen
- Antragstellende müssen wirtschaftlich tätig sein
- Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung
- Nutzung ausschließlich von Strom aus erneuerbaren Quellen
- Einhaltung der Zweckbindungsfrist
- mögliche Ausschlusskriterien
- Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antragstellenden beantragt oder eröffnet
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Verkehr
- Thema der Förderung
- Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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