Zuschuss

Assistierte Reproduktion

Wenn die Behandlungskosten für Ihren unerfüllten Kinderwunsch von den Leistungsträgern nicht übernommen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Berlin unterstützt Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch mit einem Zuschuss. Die Förderung gilt für bestimmte Behandlungen der assistierten Reproduktion, zum Beispiel IVF oder ICSI. Sie kann für den 2. und 3. Behandlungszyklus beantragt werden. Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten. Maximal sind 800 Euro bei IVF und 900 Euro bei ICSI möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Behandlung gestellt werden und für jede Behandlung gesondert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Paare oder Partnerinnen in Berlin, die sich wegen Unfruchtbarkeit behandeln lassen möchten und die Kosten nicht von anderen Leistungsträgern übernommen bekommen. Sie richtet sich an verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare, an gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und an Paare in einer festen nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Beide Personen müssen bestimmte Alters- und Wohnsitzvorgaben erfüllen und die Behandlung muss in einer genehmigten Praxis in Berlin stattfinden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Behandlungsbeginn
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Hauptwohnsitz in Berlin zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Behandlungsbeginns
    • ärztlich festgestellte Unfruchtbarkeit
    • Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
    • Behandlung in einer genehmigten Praxis oder Einrichtung in Berlin
    • beide Personen haben das 25. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung vollendet
    • die behandelte Frau hat das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet
    • die Partnerin oder der Partner hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • dauernd getrennt lebend
    • keine Übernahme der Behandlungskosten durch Leistungsträger
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Assistierte Reproduktion

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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