Zuschuss

Assistierte Reproduktion

Wenn Sie eine reproduktionsmedizinische Behandlung durchführen lassen möchten, damit Ihr Kinderwunsch in Erfüllung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Thüringen unterstützt Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch bei einer reproduktionsmedizinischen Behandlung. Dafür kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss gezahlt werden. Die Förderung gilt für Behandlungen der assistierten Reproduktion, zum Beispiel IVF oder ICSI. Der Antrag muss vor der Behandlung gestellt werden. Für jede Behandlung ist ein eigener Antrag nötig.

Die Förderung gibt es für den 1. bis 4. Behandlungszyklus. Die Höhe hängt von der Art der Behandlung und von der persönlichen Situation ab. Es gibt feste Höchstbeträge für die einzelnen Behandlungszyklen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Paare mit Kinderwunsch, die eine Behandlung der assistierten Reproduktion brauchen. Sie richtet sich an Ehepaare und Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Auch bestimmte gleichgeschlechtliche weibliche Paare und Lebenspartnerinnen können dazugehören. Wichtig sind außerdem Wohnsitz, Alter und der Ort der Behandlung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor der Behandlung
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinsamer Hauptwohnsitz in Thüringen
    • Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Thüringen oder in einem angrenzenden Bundesland
    • Frau darf das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Mann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Untergrenze: vollendetes 25. Lebensjahr
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Behandlung ohne vorherigen Antrag
    • Behandlung außerhalb der genannten Altersgrenzen
    • Behandlung ohne gemeinsamen Hauptwohnsitz in Thüringen
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Thema der Förderung
    • Assistierte Reproduktion

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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