Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss. Die Förderung gilt, wenn sich Unternehmen an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen. Ziel ist es, neue Kontakte und Chancen im Ausland zu prüfen. Der Zuschuss kann nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Er gilt für eine begrenzte Zeit.
Die Förderung betrifft Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 Euro betragen. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent dieser Ausgaben decken. Er wird für höchstens 18 Monate gewährt. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Sie richtet sich an Unternehmen, die im Ausland gemeinsam mit anderen Firmen ein Büro nutzen wollen. Besonders passend ist sie für Firmen, die neue Märkte und Geschäftskontakte im Ausland aufbauen möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens 3 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Beteiligung an einem förderfähigen Firmengemeinschaftsbüro
- mindestens 3 teilnehmende Unternehmen
- mindestens 2 teilnehmende Unternehmen aus Schleswig-Holstein
- zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 3.000 Euro
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen aus Fischerei
- Unternehmen aus Aquakultur
- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Thema der Förderung
- Außenwirtschaft
- Beteiligung an Gemeinschaftsbüros im Ausland
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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