Zuschuss

Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vorhaben rund um grünen Wasserstoff. Gefördert werden zum Beispiel die nachhaltige Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff, Anlagen für synthetische Energieträger auf Basis von grünem Wasserstoff sowie die industrielle und chemische Nutzung. Auch Umweltstudien zu solchen Vorhaben können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens ab. Sie liegt zwischen 40 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten. In manchen Fällen können kleine Unternehmen eine höhere Förderung erhalten. Der maximale Zuschuss beträgt 5 Millionen Euro. Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab: Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht, danach folgt bei positiver Bewertung der förmliche Antrag.

Mit dem Programm sollen neue und praktische Lösungen für eine breitere Nutzung von Wasserstoff als Energieträger entstehen. Die Vorhaben sollen in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Sie müssen außerdem über bereits geltende Mindeststandards hinausgehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere wirtschaftlich tätige Träger, die in Schleswig-Holstein Projekte zur Wasserstoffwirtschaft planen. Sie passt besonders für Vorhaben mit grünem Wasserstoff, für technische Anlagen und für Anwendungen in Industrie und Chemie. Auch für kleine Unternehmen kann sie interessant sein, wenn sie in diesem Bereich investieren oder forschen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff
    • Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden
    • Beginn des Vorhabens erst nach Zustimmung
    • Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Wasserstofferzeugung
    • Nutzung von Abwärme aus Umwandlungsprozessen
    • Nachweis von Einsatzfeldern für die erzeugten Produkte oder den Wasserstoff
    • Vorhaben müssen über bestehende und bereits angenommene Unionsnormen hinausgehen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger mit Liefer- oder Beimischverpflichtung
    • Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen
    • Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
    • Unternehmen der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft
    • Grüne Wasserstoffproduktion
    • Speicherung und Nutzung von Wasserstoff
    • Synthetische Energieträger
    • Umweltstudien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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