Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Brandenburg können Ausbildungsstätten in der Altenpflege und Altenpflegehilfe Zuschüsse erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Förderung unterstützt die Kosten für Personal und Materialien während der Ausbildung. Der Zuschuss beträgt bis zu 440 Euro pro Monat und Schüler, maximal jedoch 15.840 Euro für die gesamte dreijährige Altenpflegeausbildung und 5.280 Euro für die einjährige Altenpflegehilfeausbildung. Zudem können Altenpflegeschulen einmal jährlich bis zu 14.000 Euro für zusätzliche Kosten beantragen. Anträge müssen mindestens sieben Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung eingereicht werden.
Die Förderung richtet sich an staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg, die sowohl theoretische als auch praktische Ausbildung anbieten. Die Schulen müssen nachweisen, dass sie die nötigen Kapazitäten haben und die Schüler müssen einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte im Land Brandenburg abschließen. Es dürfen keine Schulgeldgebühren erhoben werden, und die Ausbildungsstätten müssen eine angemessene Vergütung zahlen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg, die Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen. Auch die Schüler, die eine Ausbildung in diesen Berufen anstreben, profitieren von dieser Unterstützung, da sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten können, ohne dass Schulgeld erhoben wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn
- Ansprechpunkt: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
- Anbieter der Förderung: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
- Thema der Förderung: Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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