Zuschuss

Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)

Wenn Sie benachteiligte junge Menschen in Voll- oder Teilzeit ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Hessen können Unternehmen, die benachteiligte junge Menschen ausbilden, einen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 7.000 Euro und wird für die Ausbildung in verschiedenen Berufen gewährt, darunter auch Berufe im Gesundheitswesen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel, dass die ausgebildete Person in Hessen gemeldet ist und eine soziale oder individuelle Benachteiligung aufweist. Der Antrag muss spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, Verwaltungen und Ausbildungseinrichtungen, jedoch nicht an Dienststellen des Landes Hessen oder des Bundes. Besonders gefördert werden Unternehmen, die Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Die Benachteiligung der Jugendlichen muss durch geeignete Nachweise belegt werden, wie zum Beispiel durch Bestätigungen von Behörden oder Schulen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen in Hessen, die benachteiligte junge Menschen ausbilden möchten. Zielgruppe sind insbesondere Jugendliche, die sozial oder individuell benachteiligt sind, wie zum Beispiel Migranten oder Personen mit Lernbehinderungen. Auch junge Menschen, die die Schule mit einem Hauptschulabschluss beendet haben, können von der Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn
  • Ansprechpunkt: Regierungspräsidium Kassel
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Ausbildung von sozial oder individuell benachteiligten jungen Menschen
    • Nachweis der Benachteiligung durch geeignete Stellen
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Ausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten 1. und 2. Grades
  • Anbieter der Förderung: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Thema der Förderung: Ausbildungskostenzuschuss für benachteiligte junge Menschen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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