Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ unterstützt Organisationen, die Auslandspraktika für Auszubildende und Ausbilder während der beruflichen Ausbildung ermöglichen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für Projekte, die Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken organisieren. Diese können für Auszubildende, Ausbilder und vorbereitende Besuche beantragt werden. Die Dauer der geförderten Aufenthalte reicht von mindestens 3 Wochen bis maximal 3 Monate für Auszubildende und bis zu 2 Wochen für Ausbilder. Anträge müssen bei der Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden. Die Förderung ergänzt das Erasmus+-Programm, gilt jedoch auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Zielgruppe, dem Zielland und der Dauer des Aufenthalts ab. Es gibt bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wie die Vorlage eines „Letter of Intent“ von einer Partnereinrichtung im Zielland. Personalausgaben werden nicht gefördert, und die Maßnahme ist nur für Organisationen mit einer Betriebsstätte in Deutschland zugänglich.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, eingetragene Personenhandelsgesellschaften sowie Ausbildungsbetriebe und berufliche Schulen, die Auslandspraktika für ihre Auszubildenden und Ausbilder organisieren möchten. Zielgruppe sind vor allem Ausbildungsbetriebe, die ihre Auszubildenden international qualifizieren und deren Mobilität fördern wollen. Auch Bildungseinrichtungen, die ihre Lehrkräfte im Ausland fortbilden möchten, können von der Förderung profitieren.
Kerndaten
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
- Fördergebiet: bundesweit
- Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpunkt: Bundesinstitut für Berufsbildung
- Bewerbungsfrist: nicht angegeben
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Antragsberechtigung für juristische Personen und Ausbildungsbetriebe
- Vorlage eines „Letter of Intent“ von einer Partnereinrichtung
- Abschluss einer Lernvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
- Mögliche Ausschlusskriterien: Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind
- Thema der Förderung: Mobilität von Auszubildenden und Ausbildern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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