Zuschuss

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern unterstützt den Ausbau von gigabitfähigen Netzen mit einer Kofinanzierung. Die Förderung gibt es nur, wenn das Vorhaben bereits nach dem Bundesprogramm für den Gigabitausbau gefördert wird. Es handelt sich um einen Zuschuss. Der Zuschuss soll die Lücke zwischen dem Fördersatz des Bundes und einem höheren Zielwert ausgleichen. Der Antrag muss zusammen mit dem Zuwendungsbescheid des Bundes bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Die Förderung gilt für Vorhaben in Bayern und folgt bestimmten rechtlichen Vorgaben. Sie wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die genaue Höhe hängt vom Gebiet und vom Bundesfördersatz ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere öffentliche Träger in Bayern. Auch Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft können sie nutzen. Sie passt für Vorhaben, die den Ausbau von Breitband- und Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten voranbringen. Wichtig ist, dass das Vorhaben bereits eine Förderung des Bundes erhält.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben wird nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert.
    • Ein endgültiger Zuwendungsbescheid des Bundes liegt vor.
    • Das Vorhaben betrifft den Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein Bundeszuwendungsbescheid in endgültiger Höhe vorhanden.
    • Das Vorhaben wird nicht nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert.
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung
    • Smart Cities & Regionen
    • Infrastruktur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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