Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Bayerische Modernisierungsprogramm unterstützt die Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und von Wohnplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen. Es gibt dafür ein zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Für Modernisierungen gelten bestimmte Mindestkosten und weitere technische und rechtliche Vorgaben. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt und danach weitergeleitet.
Gefördert werden Maßnahmen, die Wohnungen oder Pflegeplätze zeitgemäß und besser nutzbar machen. Die Wohnungen sollen nach der Modernisierung den heute üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen. Auch die sozial verträgliche Entwicklung der Mieten spielt eine Rolle. Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden oder stationären Pflegeeinrichtungen. Sie richtet sich an Personen, die ältere Gebäude modernisieren oder erneuern möchten. Besonders passend ist sie für Vorhaben, bei denen Wohnungen oder Pflegeplätze verbessert und langfristig erhalten werden sollen. Auch für Projekte mit nachhaltigen Modernisierungen kann sie interessant sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Bayern
- BayernPortal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Gebäude mindestens 5 Jahre alt bei Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Gebäude am 31.12. des Antragsjahres mindestens 15 Jahre alt bei ausschließlich den in der Anlage genannten Maßnahmen
- Wohnungen müssen nach der Modernisierung den heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen
- Maßnahmen müssen öffentlich-rechtlichen und mietrechtlichen Vorschriften entsprechen
- Mieterhöhungen müssen sozial verträglich sein
- Für neu zu vermietende Wohnungen gilt für die Dauer der Zinsfestschreibung ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen
- Vorhaben darf erst nach der Bewilligung beginnen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Angabe
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Thema der Förderung
- Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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