Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe und für Betriebe im Garten-, Obst- und Weinbau. Die Beratung soll bei aktuellen und zukünftigen Herausforderungen helfen, zum Beispiel beim Klimawandel, beim Umwelt- und Naturschutz, bei tierbezogenen Produktionsbedingungen und bei der Entwicklung von Märkten. Auch Themen wie unternehmerische Entwicklung, Biodiversität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit gehören dazu.
Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden Beratungsleistungen aus verschiedenen Beratungsmodulen. Dazu zählen unter anderem Unternehmen und Einkommenskombinationen, Ackerbau, Sonderkulturen, Ökolandbau, Tierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit.
Der Antrag muss über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg gestellt werden. Zuständig für die Bewilligung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Förderung ist an bestimmte fachliche und organisatorische Vorgaben gebunden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Beratungsorganisationen, die landwirtschaftliche Betriebe beraten und dafür eine passende Konzession haben. Sie richtet sich auch an Beratungsangebote, die neutral, fachlich qualifiziert und in das System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft eingebunden sind. Sinnvoll ist sie außerdem für Betriebe in Baden-Württemberg, die Beratung zu den genannten Themen brauchen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung
- Ansprechpunkt
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Beratung muss die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus dem passenden Modulstammblatt erfüllen
- Mindestberatungsstunden müssen erbracht werden
- Einbindung in das System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft oder Teilnahme daran
- Neutrale Beratung muss sichergestellt sein
- Beratungskräfte müssen passende fachliche und methodische Qualifikationen haben
- Schriftlicher Beratungsvertrag mit den landwirtschaftlichen Betrieben
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine ausgewählte Beratungsorganisation mit Dienstleistungskonzession
- Kein Sitz oder keine Betriebsstätte in Baden-Württemberg bei den begünstigten Betrieben
- Vorgaben des Modulstammblatts werden nicht erfüllt
- Mindestberatungsstunden werden nicht erreicht
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Beratungsmodule für die Landwirtschaft
- Beratung zu Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, Tierhaltung, Tierwohl, Biodiversität, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und unternehmerischen Entwicklungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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