Zuschuss

Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk in Sachsen

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Sachsen können Sie einen Zuschuss erhalten, wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk durchführen. Die Förderung gilt für Lehrgänge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr). Der Zuschuss beträgt in der Grundstufe zwei Drittel und in der Fachstufe ein Drittel der Durchschnittskosten, die vom Heinz-Piest-Institut ermittelt werden. Für die Unterbringung der Auszubildenden gibt es ebenfalls Zuschüsse, die je nach Beruf variieren. Anträge müssen über die zuständige Handwerkskammer eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an Handwerkskammern, die die Zuschüsse an Ausbildungsstätten weitergeben können. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer Auszubildende in den entsprechenden Ausbildungsjahren sind und die Lehrgänge ohne Unterbrechung stattfinden. Zudem müssen die Auszubildenden mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Handwerkskammern und Ausbildungsstätten, die überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk anbieten. Zielgruppe sind insbesondere Betriebe, die Auszubildende in der Grund- und Fachstufe ausbilden und Unterstützung bei den Kosten für Lehrgänge und Unterbringung benötigen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) oder Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr)
    • Lehrgänge müssen ohne zeitliche Unterbrechung stattfinden
    • Teilnahme von mindestens 80 Prozent an den Lehrgangstagen
  • mögliche Ausschlusskriterien: keine Angabe
  • Anbieter der Förderung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
  • Thema der Förderung: überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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