Zuschuss

Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Wenn Sie Maßnahmen zur erweiterten Berufsqualifikation in Landwirtschaft und Gartenbau anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur erweiterten Berufsqualifikation in der Landwirtschaft und im Gartenbau an. Diese Förderung unterstützt Informationsveranstaltungen und Lehrgänge zu Themen wie Betriebsmanagement, neue Technologien, Vermarktung und Umweltschutz. Die Zuschusshöhe liegt zwischen 60 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro liegt. Die Maßnahmen können auch online oder hybrid durchgeführt werden. Anträge müssen vor Beginn der Veranstaltungen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

Um gefördert zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass mindestens sieben Personen an der Maßnahme teilnehmen und diese mehr als die Hälfte des Lehrgangs besuchen. Die Teilnehmenden müssen in einem land- oder gartenbaulichen Beruf tätig sein oder eine entsprechende Ausbildung haben. Auch Arbeitslose, die zuvor in einem landschaftlichen Beruf gearbeitet haben, können teilnehmen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an öffentliche und private Organisationen der Landwirtschaft, die berufliche Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Sie ist sinnvoll für Anbieter von Lehrgängen und Veranstaltungen, die Fachwissen in der Landwirtschaft und im Gartenbau vermitteln möchten. Auch Teilnehmende, die in diesen Bereichen arbeiten oder sich weiterqualifizieren wollen, profitieren von dieser Förderung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Zulassung durch die Bewilligungsbehörde
    • Teilnahme von mindestens 7 Personen
    • Teilnahmebescheinigung für mehr als die Hälfte des Lehrgangs
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Fehlende Zulassung zur Durchführung von Maßnahmen
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung: Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.