Zuschuss

Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen. Sie gibt es als Zuschuss für Vorhaben, die den ÖPNV besser, sicherer und nutzerfreundlicher machen. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, bessere Fahrgastinformation und weniger Emissionen. Auch Investitionen in Infrastruktur, Fahrzeuge und technische Anlagen können gefördert werden.

Gefördert werden unter anderem Neubau, Ausbau, Erneuerung und Instandsetzung von Straßenbahn- und Schieneninfrastruktur. Auch Zugangsstellen, digitale Systeme für Fahrgastinformation und Fahrgastservice sowie Maßnahmen zur Fahrgastsicherheit können dazugehören. Außerdem sind neue barrierefreie oder emissionsfreie Linienbusse und neue barrierefreie Straßenbahnfahrzeuge möglich. Die Förderung kann je nach Vorhaben zwischen 50 Prozent und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegen.

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst muss das Vorhaben frühzeitig angemeldet werden. Danach folgt die eigentliche Antragstellung, wenn das Vorhaben in die Planung aufgenommen wurde. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 5.000 Euro betragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen im ÖPNV sowie für ihre Zusammenschlüsse. Sie passt besonders für Organisationen, die ihre Anlagen, Fahrzeuge oder digitalen Systeme modernisieren wollen. Auch Vorhaben mit Bezug zu Barrierefreiheit, Fahrgastkomfort und Umweltverbesserung können gut passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben fachlich, wirtschaftlich und finanziell gut abgesichert ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Die Anmeldung muss spätestens bis zum 30.09. des dem Vorhabensbeginn vorangehenden Jahres erfolgen.
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein.
    • Es darf den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen nicht entgegenstehen.
    • Barrierefreiheit muss berücksichtigt werden.
    • Das Vorhaben muss bau-, verkehrs- und systemtechnisch einwandfrei sowie wirtschaftlich und sparsam geplant sein.
    • Es muss den geltenden Umweltstandards entsprechen und finanziell gesichert sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Das Vorhaben darf den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und -entwicklungen nicht entgegenstehen.
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr
    • Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation
    • Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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