Zuschuss

Bildungsreferenten-Programm (BiRef)

Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt die Arbeit von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten in der freien Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Es gibt einen Zuschuss für Personalkosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden vor allem Stellen in der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Jugendsozialarbeit. Die Förderung soll helfen, junge Menschen in ihrer Bildung, Ausbildung, Arbeit und sozialen Integration zu stärken.

Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der anerkannten Personalkosten betragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Spätestens muss er 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingehen. Die Förderung gilt als Zuschuss und ist an klare fachliche und formale Bedingungen gebunden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und ihre Zusammenschlüsse. Besonders passend ist sie für Jugendverbände und überregionale Zusammenschlüsse, die hauptberufliche Bildungsreferentinnen oder Bildungsreferenten beschäftigen. Auch Träger, die mit ihrer Arbeit junge Menschen in Bildung, Teilhabe und sozialer Integration unterstützen, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
    • spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder Zusammenschluss
    • hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder hauptberuflich tätiger Bildungsreferent
    • mindestens eine halbe Vollzeitstelle
    • erforderliche berufliche Qualifikation, insbesondere Hochschulabschluss mit pädagogischer Ausrichtung
    • Vorhaben hat noch nicht begonnen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben hat bereits begonnen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten in der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Jugendsozialarbeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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