Zuschuss

Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen unterstützt bestimmte Stellen im öffentlichen Personennahverkehr mit einem Zuschuss. Die Hilfe ist für zusätzliche Kosten gedacht, die durch das Deutschlandticket im Jahr 2026 entstehen oder entstanden sind. Es geht um Ausgaben, die nicht mehr gedeckt werden können, zum Beispiel durch Fahrgeldausfälle oder geringere Ausgleichszahlungen. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Der Antrag soll formlos und elektronisch gestellt werden. Zuständig ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH. Die Förderung gilt für Kosten im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket in Niedersachsen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Auch Stellen im Schienenpersonennahverkehr können betroffen sein. Sie ist vor allem dann wichtig, wenn durch das Deutschlandticket Einnahmen fehlen und zusätzliche Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass die Stelle an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung teilnimmt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.09.2026
    • eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden
  • Ansprechpunkt
    • Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz
    • Teilnahme an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket
    • erforderliche Daten bereitstellen
    • bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen
    • gegebenenfalls überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben
    • Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in der jeweils aktuellen Fassung anwenden
    • bei eigenem Verkauf das Deutschlandticket unter dieser Bezeichnung vertreiben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
  • Thema der Förderung
    • Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket
    • Niedersachsen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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