Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft dabei, nicht gedeckte Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr auszugleichen. Sie gilt für das Jahr 2026 und steht im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket. Unterstützt werden Ausgaben, die durch geringere Fahrgeldeinnahmen oder andere Ausgleichszahlungen nicht mehr gedeckt sind. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag soll schriftlich gestellt werden. Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Stellen im ÖPNV, die durch das Deutschlandticket finanzielle Einbußen haben. Dazu gehören Aufgabenträger, Aufgabenträgerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Auch Sammelantragsteller aus dem öffentlichen Bereich können sie nutzen. Sie ist vor allem dann wichtig, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30.09.2026
- eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden
- Ansprechpunkt
- Thüringer Aufbaubank
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Ausgaben im Jahr 2026 im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket
- nicht gedeckte Ausgaben durch Rückgang der Fahrgeldeinnahmen
- Minderung von Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
- Thema der Förderung
- Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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