Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau unterstützt das Land Brandenburg den Neubau von Mietwohnungen. Die Förderung gibt es als Darlehen mit Tilgungszuschuss. Sie richtet sich besonders an Vorhaben in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Tilgungszuschuss beträgt in der Regel 5,0 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der Zinsbindung. Für den Bau eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser kann der Tilgungszuschuss 7,5 Prozent betragen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Unternehmen, die Mietwohnungen neu bauen wollen. Besonders geeignet ist sie für Projekte mit preiswertem Wohnraum und für Vorhaben in Regionen mit hohem Wohnungsbedarf. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für den erhöhten Tilgungszuschuss bis zum 31.12.2022
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Neubau von Mietwohnungen
- Vorhaben vor Beginn beantragen
- Bankenübliche Besicherung des Darlehens
- Störungsfreier Darlehensverlauf
- Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten möglich
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Angabe im Text
- Anbieter der Förderung
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Thema der Förderung
- Neubau von Mietwohnungen
- Preiswerter Wohnraum
- Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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