Darlehen

Brandenburg-Kredit Pflege

Wenn Sie in Brandenburg in stationäre Einrichtungen oder ambulante Angebote für Pflegebedürftige investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dem Brandenburg-Kredit Pflege können Einrichtungen in Brandenburg ein zinsgünstiges Darlehen bekommen. Gefördert werden Investitionen in stationäre Pflegeeinrichtungen und in gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung. Auch der Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege kann unterstützt werden. Außerdem sind Umbauten, Anbauten, brandschutztechnische Maßnahmen, energetische Sanierungen und Digitalisierungsmaßnahmen möglich. Das Darlehen soll helfen, Pflegeangebote zu verbessern und weiterzuentwickeln.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Darlehen muss banküblich besichert werden. Die Höhe des Darlehens hängt davon ab, ob es um den ambulanten oder stationären Bereich geht. Wenn die Einrichtung im Investitionsprogramm Pflege gefördert wird, sind höhere Beträge möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Pflegeeinrichtungen und für Anbieter gemeinschaftlicher Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung. Sie richtet sich an Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie an gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, bei denen gebaut, umgebaut oder digitalisiert werden soll. Auch für Einrichtungen mit Bedarf an brandschutztechnischen oder energetischen Maßnahmen kann sie hilfreich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investitionen in stationäre Einrichtungen für Pflegebedürftige
    • Investitionen in gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung
    • Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten
    • Neubau und Umbau von Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen
    • Umbau- oder Anbaumaßnahmen in stationären Einrichtungen
    • brandschutztechnische Auflagen
    • betriebsnotwendige bauliche und energetische Sanierungen
    • Digitalisierungsmaßnahmen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Pflege
    • Gesundheit und Soziales
    • Infrastruktur
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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