Zuschuss

Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwillig Rückkehrender (REAG/GARP-Programm)

Das Bund-Länder Programm REAG / GARP ( Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme ) unterstützt Sie finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in Ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm REAG/GARP hilft Menschen bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land. Es unterstützt sowohl bei der Organisation der Reise als auch bei den Reisekosten. Je nach Fall kann es auch zusätzliche Hilfe geben, zum Beispiel für medizinische Begleitung oder für die Zeit nach der Ankunft. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Staatsangehörigkeit und weiteren Faktoren ab.

Die Förderung kann als Ticket für Flug oder Bus, als Reisebeihilfe oder als einmalige Unterstützung gewährt werden. Für bestimmte Länder kann die Reisebeihilfe geringer ausfallen. Auch medizinische Unterstützung während der Reise und im Zielland ist möglich. Für viele Länder gibt es zusätzlich StarthilfePlus als weitere Reintegrationshilfe.

Der Antrag wird nicht direkt von der Person selbst gestellt, sondern über eine Beratungsstelle eingereicht. Vor der Entscheidung zur Rückkehr soll man sich beraten lassen. Für die Antragstellung sind bestimmte Reisedokumente nötig. In manchen Fällen kann die Rückkehr wegen Krankheit, Behinderung oder Schwangerschaft länger dauern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Menschen aus Nicht-EU-Ländern gedacht, die freiwillig aus Deutschland ausreisen möchten. Sie kann auch für Personen sinnvoll sein, die sich im Asylverfahren befinden, einen abgelehnten Asylantrag haben oder ausreisepflichtig sind. Auch Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution können unterstützt werden. Ebenso kann die Förderung für Personen aus dem Familiennachzug wichtig sein, wenn sie selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Personen aus Nicht-EU-Ländern
    • Personen mit Asylbegehren, im Asylverfahren, mit abgelehntem Asylantrag oder nachvollziehbar ausreisepflichtig
    • Personen mit Asylberechtigung oder Duldung
    • Personen, die im Wege des Familiennachzugs eingereist sind
    • Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Personen mit einer oder mehreren Staatsangehörigkeiten eines EU-Mitgliedstaates
    • Ausnahme: Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution, die freiwillig in ihren EU-Mitgliedstaat zurückkehren möchten
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
    • in Kooperation mit den Bundesländern
  • Thema der Förderung
    • Freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung
    • Reiseorganisation und Reisekosten
    • Reintegration und Starthilfe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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