Bürgschaft

Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein

Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft beim Ausbau von Wärmenetzen in Schleswig-Holstein. Wenn für einen Kredit nicht genug Sicherheiten vorhanden sind, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Damit wird das Kreditrisiko für die Antragstellenden verringert.

Gefördert werden Vorhaben wie der Neubau, die Erweiterung oder der Umbau eines Wärmenetzes. Die Wärmenetze sollen mit erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus betrieben werden. Auch die Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein zur Energieeffizienz und zum Mindestanteil erneuerbarer Energien oder Abwärme müssen eingehalten werden.

Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab. Der Antrag läuft über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut und wird von dort weitergeleitet. Ein verbindlicher Businessplan und ein Finanzierungsangebot müssen vorliegen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Zweckverbände, Genossenschaften und private Unternehmen. Sie passt besonders für Vorhaben rund um die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze. Wichtig ist, dass das geplante Projekt in Schleswig-Holstein liegt und die technischen Vorgaben erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investition in ein Wärmenetz in Schleswig-Holstein
    • Versorgung mit erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus
    • Einhaltung der Vorgaben zum Mindestanteil erneuerbarer Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme
    • Das geplante Fernwärmesystem muss energieeffizient sein
    • Verbindlicher Businessplan und Finanzierungsangebot müssen vorliegen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Bereits begonnene Investitionsvorhaben
    • Bereits gewährte Finanzierungen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Ausbau von Wärmenetzen
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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