Beteiligung

Das Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder

In Deutschland schließen mehr Frauen als Männer ein Studium ab. Fast die Hälfte der Dissertationen wird von Frauen verfasst, aber weniger als ein Drittel der Habilitationen und nur jede fünfte Professur ist mit einer Frau besetzt. Um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2008 das Professorinnenprogramm aufgelegt, dessen Fortführung 2012 und erneut in 2017 beschlossen wurde. Somit ging das Professorinnenprogramm 2018 in die dritte Phase.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: DLR Förderdatenbank

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Professorinnenprogramm III unterstützt Hochschulen dabei, mehr Professorinnen zu berufen. Es soll die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen verbessern und Frauen in der Wissenschaft stärker sichtbar machen. Gefördert werden Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren mit einer Anschubfinanzierung.

Hochschulen müssen dafür ein Gleichstellungskonzept, eine Dokumentation oder ein Gleichstellungszukunftskonzept vorlegen. Diese Unterlagen werden von einem externen Expertengremium geprüft. Nur Hochschulen mit positiver Bewertung können eine Förderung erhalten.

Die Förderung kann in der Regel für bis zu drei Professuren beantragt werden. Für jede Professur sind Ausgaben von bis zu 165.000 Euro pro Jahr für maximal 5 Jahre möglich. Besonders erfolgreiche Hochschulen können zusätzlich das Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ erhalten und dann eine vierte Erstberufung fördern lassen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen. Sie richtet sich an Hochschulen, die Chancengleichheit von Frauen aktiv und konsequent fördern. Besonders passend ist sie für Einrichtungen, die Professorinnen gezielt berufen und ihre Gleichstellungsarbeit weiterentwickeln wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.12.2020 für die genannte Runde
  • Ansprechpunkt
    • BMBF
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorlage eines Gleichstellungskonzeptes, einer Dokumentation oder eines Gleichstellungszukunftskonzeptes
    • positive Begutachtung durch ein externes Expertengremium
    • erstberufene Wissenschaftlerin auf der Professur
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine positive Begutachtung der Unterlagen
    • keine passende Gleichstellungsunterlage
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Bildung und Forschung
    • gemeinsam mit den Ländern
  • Thema der Förderung
    • Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen
    • Förderung von Professorinnen und Erstberufungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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