Zuschuss

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes

Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur. Die Förderung soll die Verkehrsverhältnisse verbessern und auch Luft und Lärm positiv beeinflussen. Es geht um eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.

Gefördert werden Vorhaben in mehreren Bereichen. Dazu gehören kommunaler Straßenbau, öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr. Beispiele sind der Bau, Ausbau oder Umbau von Straßen, Haltestellen, Brücken, Radwegen und Fußwegen. Auch Maßnahmen für Lärmschutz, Luftreinhaltung und barrierefreie Zugänge können gefördert werden.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt meist bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben sind bis zu 75 Prozent möglich. Anmeldungen für die Aufnahme in das Programm müssen zu bestimmten Terminen eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die ihre Verkehrsinfrastruktur verbessern wollen. Sie passt auch für Vorhaben, die den öffentlichen Verkehr, den Radverkehr oder den Fußverkehr stärken. Außerdem ist sie interessant, wenn Barrierefreiheit, Lärmschutz oder Luftreinhaltung wichtig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anmeldungen zur Aufnahme in das Programm sind zu bestimmten Terminen einzureichen.
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden.
    • Es muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation dringend erforderlich sein.
    • Es muss die Ziele der Raumordnung beachten und deren Grundsätze berücksichtigen.
    • Es muss in einem Generalverkehrsplan, einem gleichwertigen Plan, einem qualifizierten Fachkonzept, einem Lärmaktionsplan oder einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein.
    • Es muss bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei geplant und umsetzbar sein.
    • Es muss die natürlichen Ressourcen und Flächen möglichst schonend behandeln.
    • Es muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.
    • Es muss die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen.
    • Vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die bereits vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wurden.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • kommunale Verkehrsinfrastruktur
    • nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
    • kommunaler Straßenbau
    • öffentlicher Personennahverkehr
    • Rad- und Fußverkehr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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