Zuschuss

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Kommunaler Straßenbau

Wenn Sie als Stadt oder Gemeinde in Ihre Verkehrsinfrastruktur investieren wollen und zum Beispiel neue Straßen oder Lärmschutzeinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen beim Ausbau und bei der Verbesserung von Straßen und anderer Verkehrsinfrastruktur. Die Förderung gibt es für Vorhaben, die den Verkehr, die Luft und den Lärmschutz verbessern und zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Gefördert werden zum Beispiel der Bau, Ausbau oder Umbau von Straßen, Verkehrsleit- und Informationssystemen, Umsteigeparkplätzen und Güterverkehrszentren. Auch Lärmschutzmaßnahmen, Kreuzungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Wiedervernetzung von Lebensräumen und die Modernisierung von Brücken können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, bei einigen Vorhaben sogar bis zu 75 Prozent. Die Anmeldung für die Aufnahme in das Programm muss rechtzeitig vor dem Folgejahr erfolgen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die für Straßen oder ähnliche Anlagen zuständig sind. Sie passt besonders für öffentliche Vorhaben im kommunalen Straßenbau und bei Maßnahmen, die Verkehr, Lärm oder Luft verbessern sollen. Auch Vorhaben mit Bezug zu Barrierefreiheit und nachhaltiger Mobilität können passend sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation
    • Beachtung der Ziele der Raumordnung
    • Vorhaben muss in einem passenden Plan oder Fachkonzept vorgesehen sein
    • baulich, verkehrlich und betrieblich einwandfreie Planung
    • schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen und Flächen
    • Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    • Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Belangen von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen
    • Vorhaben darf vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen haben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhabenbeginn vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • kommunaler Straßenbau
    • Verkehrsinfrastruktur
    • Lärmschutz
    • Luftreinhaltung
    • nachhaltige und klimafreundliche Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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