Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr. Die Förderung gibt es als Zuschuss für Investitionen, die den Nahverkehr verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Bau, Ausbau oder Umbau von Verkehrswegen, Haltestellen, Betriebshöfen und anderen Anlagen. Auch Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, bessere Vernetzung und moderne Technik können gefördert werden. Ziel ist eine bessere Verkehrsverhältnisse, weniger Lärm und bessere Luft. Die Förderung soll außerdem eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität stärken.
Die Förderung läuft über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Für bestimmte Vorhaben kann es einen höheren Förderanteil geben. Die Anmeldung für die Aufnahme in das Programm muss rechtzeitig beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Es gelten dabei bestimmte fachliche und rechtliche Voraussetzungen. Das Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und Verkehrsunternehmen, die den öffentlichen Personennahverkehr ausbauen oder verbessern wollen. Sie passt auch für andere antragsberechtigte Träger, die Projekte im ÖPNV umsetzen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit Nutzen für Mobilität, Barrierefreiheit, Umwelt und Verkehrssicherheit.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr
- Ansprechpunkt
- zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation
- Beachtung der Ziele der Raumordnung
- Vorhaben ist in einem passenden Plan oder Fachkonzept vorgesehen
- bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfreie Planung
- schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen und Flächen
- Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen
- Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit
- Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben wurde vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Infrastruktur
- Mobilität
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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