Zuschuss

E-Sport-Förderrichtlinie

Wenn Sie landesweite E-Sport-Angebote in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung von E-Sport-Angeboten in Schleswig-Holstein. Es geht dabei um Angebote, die mit digitaler Kompetenz verbunden sind. Gefördert werden zum Beispiel technische Ausstattung, Einrichtungsgegenstände und kleinere Umbauten. Auch größere Umbauten von Räumen können gefördert werden. Außerdem können Informationsveranstaltungen zu Medienkompetenz, Suchtprävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt unterstützt werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens zu festen Stichtagen gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Auch anerkannte Träger der Jugendhilfe sowie E-Sportvereine, Sportvereine und Sportverbände können profitieren. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben, die E-Sport mit Sport, Bewegung und digitaler Bildung verbinden. Auch Projekte mit Zusammenarbeit zwischen mehreren Kommunen oder Regionen passen gut dazu.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für das Jahr 2023 bis spätestens 31.07.2023
    • Für das Jahr 2024 bis spätestens 30.06.2024
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
    • Das Vorhaben muss vollständig geplant sein.
    • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
    • Das Vorhaben soll Prävention von Online-Spielsucht, gesundheitsgefährdender Nutzung elektronischer Medien und sexualisierter Gewalt einbeziehen.
    • Besonders förderlich sind Vorhaben mit Verbindung zu Sport- und Bewegungsangeboten.
    • Auch Projekte der interkommunalen oder regionalen Zusammenarbeit sind besonders geeignet.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Projekte mit kommerziellen Ansätzen
    • Rein oder überwiegend onlinebasierte Vereine
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • Thema der Förderung
    • E-Sport
    • Digitale Kompetenz
    • Medienkompetenz
    • Prävention von Süchten bei neuen Medien
    • Prävention von sexualisierter Gewalt im Internet

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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